Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

756 Stiftungen. licii abfallenden Interessen von 50 fl. C. M. jedes Jahr am 13. Mai (an wel­chem Tage der Stifter in diesem Regimente den Maria-Theresien-Orden erhielt), an die am längsten mit Auszeichnung dienenden drei Unter-Oföciere vertheilt werden; jene, welche unter dessen Commando dienten, haben das Vorrecht. Die Wahl der zu Betheileuden geschieht durch Stimmenmehrheit der Haupt­leute des Regiments. <N. 1018, vom 6. April 1832.) 54t Des Cameral-Physieus Dr. Joseph Oesterreicher und meh­rerer Menschenfreunde. Das Capital besteht in 8955 fl. C. M. und 660 fl. Oesterr. Währung. Die hiervon abfallenden jährlichen Zinsen haben die Widmung, dass die in den Cur-Ort Füred zur ärztlichen Pflege abgeschickten Militär-Individuen für die Zeit ihrer Cur eine verhältnissmässige Zulage erhalten. Das Vertheilungsrecht hat das Landes-General-Commando in Ungarn. (L. 1282, vom 31. März 1829.) Des ©fficiers-Corps des Linien-Infanterie-Regiments Nr. 15. Bestehend in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung über 420 fl., wovon die Interessen jährlich am 26. Juni, als dem Erinnerungs­tage der von Seiner k. k. Apostolischen Majestät am 26. Juni 1852 vorge­nommenen Medaillen-Y'ertheilung an die sich in der Schlacht bei Szörög durch ihr tapferes Benehmen ausgezeichneten Individuen des Regiments, an drei verdienstvollste, präsente Mann dieses Regiments vom Feldwebel abwärts zu erfolgen sind. . Die Verleihung geht vom jeweiligen Regiments-Inhaber auf den Vorschlag •des Regiments-Commandos aus. (L. 1242 und 1253, vom 12. Mai 1853.) 56» Des ©fficiers-Corps des Dragoner-Regiments Nr. 4. Zur Erinnerung an ihren durch plötzlichen Tod am 29. December 1846 ihnen entrissenen Obersten Victor Grafen Zichy-Ferraris, bestehend in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl., deren Interessen jährlich am 29. December, als dem Sterbetage des genannten Obersten, an einen verdienstvollen Corporal und Gemeinen dieses Regiments vertheilt werden sollen. (K. 2712, vom 1. Juni 1848.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge der stattgefundenen Auflösung des Dragoner-Regiments Gross­herzog von Toscana Nr. 4 hat die von dem Officiers-Corps dieses Regiments gegründete Stiftung auf das Kürassier-Regiment Kaiser Nicolaus Nr. 5 über­zugehen, daher der jeweilige Commandant dieses Regiments das Verleihungs­recht auszuüben. Die bisherige Stiftungs-Obligation ist in die bpercentige Haupt-Obliga- iiön Nr, 7586, ddo. 1. Juli 1858, pr. 1000 fl. mit Verzinsung vom 1. Juli 1860 ^ungeschrieben, und bei der Universal-Militär-Depositen-Administration hin­derlegt worden. (Abth. 15, Nr. 5132, vom t. October 1860.) 5<j. Des ©fficiers-Corps des 41. Infanterie-Regiments, aus Anlass der am 9. Mai 1855 stattgefundenen Fahnenweihe bei dem eigenen Grenadier-Bataillon, für die drei ältesten, durch gute Dienstleistung ausge­zeichneten Veteranen des Regiments, vom Feldwebel abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in der bpercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 3024, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 1000 fl. C. M., deren Interes­sen von dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu vertheilen sind (Section UI, Abth. 4, Nr. 9621, vom 7. September 1855.)

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