Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
757 5§. Des Öl’ficiers-Corps des Infanterie-Regiments Nr. 60, zur Erinnerung an die im Jahre 1850 in Wien s£attgehabte Fahnenweihe des Regiments, unter der Benennung: „60. Infanterie-Regiments-Fahnenweihe- Stiftung vom Jahre 1850.“ Das Stiftungs-Capital besteht in 2500 fl. C. M. in 5percentigen Staats- Obligationen, und sind die jährlich entfallenden Interessen pr. 125 fl. C. M. zur Unterstützung von fünf präsenten im Regimenté dienenden Individuen vom Feldwebel abwärts, welche von vorzüglicher Conduite sind, bestimmt, und zwar: die erste Prämie mit 40 fl., drei Prämien jede mit 25 fl., und die letzte Prämie mit 10 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Inhaber über Vorschlag des vom Offi- ciers-Corps selbst gewählten Ausschusses, unter Präsidio des jeweiligen Regiments- Commandanten, zu. Die Vertheilung geschieht am 18. August eines jeden Jahres, als dem glorreichen Geburlsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. (Section III, Abth. 4, Nr. 10.661, vom 14. August 1856.) 59. DesOfíleiers-Corps und der dem Offici ers-Ciiarakter Aequiparirenden der Artillerie-Waffe der k. k. Armee im lombar- disch-venetianischen Königreiche, zum Andenken an die am 8. April 1855 begangene Feier des 50jährigen Dienst-Jubiläums des Feldmarschall-Lieutenants , Feld-Artillerie-Directors dieser Armee und Oberst-Inhabers des 5. Artillerie-Regiments, August Freiherrn v. Stwrtnik, für Einen Feuerwerker, Einen Corporal und Einen Vormeister des 5. Artillerie-Regiments, welche jährlich am 8. April mit den Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 2000 fl. und 100 fl. C. M., dann in einer 5pereentigen Na- tional-Anlehens-Obligation pr. 500 fl. C. M. Den Vorschlag über die zu Betheilenden hat eine aus einem Major, aus Ober- und Unter-Officieren jeder Charge und einem Vormeister zusammengesetzte Commission des 5. Artillerie-Regiments an das Regiments-Commando zu erstatten, welches denselben zu bestätigen und die zu Betheilenden dem jeweiligen Feld-Artillerie-Director der Armee im lombardisch-venetianischen Königreiche anzuzeigen hat. (Section III, Abth. 4, Nr. 14.555, vom 31. December 1855.) 60. Der Stadtgemeinde Olmiitz, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals pr. 5500 fl. in National-Anlehens-Obligationen am 24. Juli jeden Jahres an sieben invalid gewordene Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 54, zur Erinnerung an die im Jahre 1848 bei Somma-Campagna gefallenen Helden des Regiments, mit je 25 fl. vertheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem Feldmarschalt-Lieutenant Heinrich Freiherrn Sunstenau von Schützenthal, und nach seinem Ableben dem jeweiligen Regiments- Commandanten zu. (Abth. 15, Nr. 4207, vom 21. August 1860.) 61. Der Stadt-Gemeinde Padua. Das Capital besteht in vier Stück 5percentigen Metallique-Obligationen zu 100 fl., welche die Stadt Padua zur Erinnerung an die am 27. September 1841 auf der Insel Lido nächst Venedig stattgehabte Feier der Fahnenweihe des 3. Bataillons vom Infanterie-Regimente Nr. 13 mit der Bestimmung gewidmet hat, dass die Interessen am 27. September alljährlich an drei invalide, oder in deren Ermanglung an andere drei brave Soldaten des gedachten Bataillons, welche aus Padua gebürtig sind, vertheilt werden sollen. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Bataillon des gedachten Regiments, jenes der Betheilung die Municipal-Congregation dieser Stadt. (L. 1476, vom 28. April 1843.)