Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
750 Stiftuntren. IStt. Des Majors Anton Grafen v. tiorcey. Zu Gunsten der die Carlsbader Brunnen-Cur gebrauchenden ganz mittellosen verdienstvollen subalternen Officiere, als vierter Stiftungsplatz, mit jährlichen Interessen von 20 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanten in Böhmen zu. (1). 290, vom 18. Jänner 1850.) 25» Des Rittmeisters vom Armee-Stande Ludwig v. Haber, wor- nach von den Interessen des in einer opercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. bestehenden Capitals, die Standartführer des Regiments mit je einem Fünftel, sodann die Kürassiere sowohl des ersten Zuges der 4. Escadron, als auch des dritten Zuges der 2. Escadron des Regiments, mit je einem Fünftel, und zwar am 48. August jeden Jahres, als dem Geburtsfeste des dermaligen Allerhöchsten Regiments - Inhabers, betheilt werden sollen. Die Betheilung hat das Regiments-Commando zu verfügen. (Abth. 20, Nr. 1255, vom 16. April 1858.) 26« Des Bezirks-Commissärs und Civil-Richters Nicolaus Ha- gcnau-Hastreiter zu Gösting nächst Gratz, und seiner Ehegattin, ge- borne Weronitsch. Für drei brave gemeine Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 27, aus dem Bezirke Gösting. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 2percentigen steierisch-ständischen Domestical-Obligation pr. 865 fl. W. W. Die Verleihung übt das genannte Regiments-Commando aus. (D. 3613, vom 16. Juni 1850.) Des Obersten und Commandanten des Grossfürst Constantin von Russland 18. Linien-Infanterie-Regiments Carl Ilervay, Chevalier de Kirehberg, im Einverständnisse mit dem ganzen OiTiciers-Corps für den verdienstvollsten und würdigsten Soldaten vom Feldwebel abwärts des Regiments, mit vorzugsweiser Berücksichtigung der in der Schlacht bei Solfcrino im Jahre 4859 verwundeten und im Stande des Regiments befindlichen Soldaten, und in deren Ermanglung der überhaupt im Kriege verwundeten Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 200 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Inhaber zu. (Abth. 9, Nr. 1662, vom 2. April 1861.) SS 8. DesFeldmarschall-Lieutenants und Inhabers des Kürassier-Regiments Nr. 12, Johann Grafen Horváth-Tholdy, wornach der älteste in Reih und Glied dienende Mann des Kürassier-Regiments Nr. 12, vom Corporale abwärts, der mit der silbernen Tapferkeits-Medaille geziert und gut conduisirt ist, und falls der ältest dienende so gezierte Mann nicht gut conduisirt wäre, der nächst ältest dienende Mann des Regiments unter denselben Bedingungen, und wenn kein Mann mit der erwähnten Medaille im Regimente sich befinden sollte, der ältest dienende gut conduisirte Gemeine mit den jährlichen Stiftungs-Interessen betheilt werden soll. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opereentigen siebenbürgischen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 200 fl. C. M. Der Commandant des genannten Regiments hat die Interessen-Vertheilung zu verfügen. (Abth. 6, Nr. 354, vom 20. Jänner 1859.)