Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 7a 1 £9« Des Majors Joseph Gissl und des pensionirten Hauptmannes Carl IXuebmann, zur Betheilung eines Unter-Officiers und eines Mannes der 2. Compagnie des Genie-Regiments Nr. 1 (vormals 2. Sappeur-Feld- Compagnie), welche die Tapferkeits-Medaille besitzen. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung von 200 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 2. Compagnie des Genie-Regiments Nr. 1 und die Obsorge über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr.,5886, vom 5. Juni 1855, und Nr. 4237, vom 8. April 1856.) Nachtrags-Bestimmungen. Nachdem in Folge der neuen Organisirung der Genie-Truppe das 5. Ge­nie-Bataillon aufgelöst und die 1. Compagnie desselben als 5. Compagnie in das errichtete Genie-Regiment, Nr. 2 eingetheilt wurde, so hat die Stiftung des Majors Gissl und des pensionirten Hauptmanns Carl Huehmunn, fúr einen Unter- Ofl'icier und einen Mann der 1. Compagnie des 5. Genie-Ba­taillons, auf die 5. Compagnie des Genie-Regiments Nr. 2 überzugehen, wo­bei die sonstigen Modalitäten der Stiftung aufrecht erhalten bleiben. (Abth. 9, Nr. 2661, vom 25. Juli 1861.) 30* Oberstens-Witwc Anna Freiin Huber v. Pcnig’sche Stiftung, wornach alljährlich 1. die Interessen einer National-Anlehens-Obligation pr. 600 fl. C. M.. an sechs nach Innsbruck zuständige Invaliden am 13. Juli, als dem Sterbe­tage der Stifterin, und 2. die Interessen einer ungarischen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 600 fl. C. M. an die bravsten und besten sechs Gemeinen des Kaiser-Jägcr- Regiments am 5. Juni, als dem Sterbetage des Gemals der Stifterin, des Obersten Freiherrn Paul Huber v. Penig, zu vertheilen sind. Im ersten Falle steht das Verleihungsrecht dem jeweiligen Platz-Commandanten zu Innsbruck, im zweiten dem jeweiligen Ilegiments-Commandanten zu. (Al)tb. 15, Nr. 5546, vom 14. October 1860.) 31. Der Gemeinde «fosepbstadt in Böhmen. Zum Andenken an die glückliche Rettung Seiner Majestät des Kaisers am i8. Februar 1853 für den würdigsten Soldaten der Garnison daselbst. Das Capital besteht in zwei öpercentigen Staats-Schuldverschreibun­gen, jede zu 100 fl., wovon die Interessen jährlich am 18. Februar von dem Festungs-Commando vertheilt werden. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 3814, vom 24. October 1853.) 313* Des Statthalterei-Hilfs-Aemter-Directors Johann Kastellitz. Das Capital besteht aus einer Spercentigen Grund-Entlastungs-Obligation des Kronlandes Krain vom Jahre 1851, ä 200 fl., und aus einér 5percentigen National-Anlehens-Obligation vom Jahre 1858, ä 25 fl., deren Interessen jährlich am Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers an einen der Würdigsten aus dem Mannschafts-Stande des Infanterie-Regiments Nr. 17 erfolgt werden sollen. Das Vertheilungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Comuiandanten zu. (Abth. 6, Nr. 1723, vom 4. März 1859.) 33. Des Generals der Cavallerie Michael Freiherrn v. Kien­mayer. Zur Erinnerung an dessen fünfzigjährige Dienstes - Jubelfeier am 16. November 1824, von dem in Mähren und Schlesien stationirten Militär gegründet. Das Capital beträgt 8062 fl. 15 kr. W. W.

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