Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

746 Stiftungen. tft. Des Herrn Feldmarschall-Lieutenants und Inhabers des Infanterie- Regiments Nr. 55, Freiherrn Friedrich Bianchi« Duca di Casa Lanza, für das genannte Regiment, zur Erinnerung, dass es den Namen Bianchi bereits durch 50 Jahre ehrenvoll trägt. Die Interessen des in einer 5per- ccntigen Metallique - Obligation pr. 1000 fl. C. M. bestehenden Stiftungs- Capitals, sind zur Aneifernng der mit der Waffe dienenden präsenten Indivi­duen des Regiments, an eines oder mehrere derselben, welche verdienst­voll oder sonst würdig sind, jährlich am 2. März zu erfolgen. Die Wahl der oder des zu Betheilenden sieht über Vorschlag des Regiments dem Regiments-Inhaber, und in dessen Ermanglung dem Regimeiits-Comniandanten zu. (Ablh. 9, Nr. 4197, vom 31. Juli 1861.) 5* Der Freiin Leonie Bianchi, gehonten Gräfin Beckers, Ge­mahlin des Feldmarschall-Lieutenants und Regiments-Inhabers Freiherrn Bianchi, Duca di Casa Lanza, wornach die Interessen des Stiftungs-Capitals, bestehend in einer öpercenligcn Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., zur Beihilfe für solche Individuen des Infanterie-Regiments Nr. 55 verwendet werden sollen, welche durch Krankheit in aussergewöhnliche Auslagen versetzt wurden. Das Betheilungsrecht soll der Gemahlin des jeweilig ältesten verheirathelen Stabs-Oll'iciers zustehen. Im Falle kein verheiratheter Stabs-Officier sich im Regimente befinden sollte, geht dieses Recht auf den Regiments-Coinmandanten über. (Abth. 9, Nr. 4197, vom 31. Juli 1861.) G. Des Hauptmannes Anton Büch! v. Adlersklau, des Infan­terie-Regiments Kronprinz Albert von Sachsen Nr. 11, für den bravsten Unter-Officier der 12. Compagnie dieses Regiments. Das Capital besteht in einer Spercentigen Metallique-Obligation pr. 100fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 3749, vorn 8. Mai 1859.) I5'. Des emeritirten Directors des Bezirks-Krankenhauses auf der Wie­den, Johann Buresch. Für einen Mann des 5. Feld-Jäger-Bataillons, welcher mit den Interes­sen einer 5percentigen Obligation pr. 100 fl. C. M. von dem Bataillons-Com- mando zu betheilen ist. Die Obsorge über die Stiftung stellt dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7753, vom 3. October 1854.) 8» Seiner kaiserlich-königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Carl Ludwig. Seine kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Carl Ludwig haben mit höchster Widmungs-Urkunde, ddo. Lemberg am 23. Jänner 1S55, eine Stiftung zur Unterstützung von unbemittelten Ofüeieren, Unter- Officieren und Gemeinen des Seinen höchsten Namen führenden Uhlanen- Regiments Nr. 7 gegründet. Das Stiftungs-Capital, welches vom Jahre 1855 an in zehn gleichen Jahres-Raten deponirt wird, besteht in 6000 fl. C. M. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten und die Obhut über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. ‘2346, vom 9. März 1855.) 9. Seiner königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Prcussen. Für das HöchstSeinen Namen führende Kürassier-Regiment Nr. 8, wor­nach die verdienstvollsten und würdigsten Unter-Officiere desselben während ihrer activen Dienstleistung jährlich mit einer Zulage aus den Stiftungs- Capilals-Interessen zu betheilen sind.

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