Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
Stiftungen. 829 Anzahl der Plätze in den Cadeten-Instituten und Akademien Eriiehungs- häusern und Sehul-Comp. 4 3 Das Verleihungsrecht übt der Chef der Militär- Bildungs-Anstalten, respective das Kriegs-Ministerium aus. Wegen unzureichendem Capital unbesetzt. HU Der Gemeinde Alt-Becse ............................. F ür Knaben, welche in dieser Gemeinde geboren, und von daselbst einheimischen Eltern ab- staimnen, ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht steht der Gemeinde zu. 1 1 H. Des Grafen Franz Releznay......................... V orzugsweise für Jünglinge aus dem Königreiche Ungarn. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, dessen Erben oder Bevollmächtigte aus 1 IO* Der Julie Brudermann.................................. Zunächst für Knaben aus der Familie Brudermann, und wenn keine derlei Aspiranten vorhanden wären, für aus dem Orte Hütteldorf gebürtige Jünglinge. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu, und zwar rücksichtlich der Aspiranten aus der Gemeinde Hütteldorf, über Vorschlag des dortigen Ortspfarrers. 1 I f. Die Stiftung der Stadt Brünn ......................... F ür Söhne österreichischer, in der Markgrafschaft Mähren und vorzugsweise in Brünn geborener Staatsbürger. Das Verleihungsrecht hat der Bezirks-Ausschuss der inneren Stadt Brünn. Errichtet von der Stadtgeineinde Brünn zum Andenken an die Errettung Seiner Majestät im Jahre 1853 1 IS* Des Rittmeisters Conte Buri ......................... E rstere für Söhne adeliger Familien, letztere für Söhne von Bürgern aus der Stadt Verona, ohne Rücksicht auf ihre Beschäftigung, oder in deren Ermanglung aus der Provinz Verona; Glieder der Familie Conte Buri, dann deren Verwandte, sofort Söhne von Individuen, welche in der Armee dienen oder gedient haben, endlich Söhne von Militär- und Civil-Staatsbeamten haben den Vorzug. 2 2 9 7