Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 829 Anzahl der Plätze in den Cadeten-In­stituten und Akademien Eriiehungs- häusern und Sehul-Comp. 4 3 Das Verleihungsrecht übt der Chef der Militär- Bildungs-Anstalten, respective das Kriegs-Mini­sterium aus. Wegen unzureichendem Capital unbesetzt. HU Der Gemeinde Alt-Becse ............................. F ür Knaben, welche in dieser Gemeinde gebo­ren, und von daselbst einheimischen Eltern ab- staimnen, ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht steht der Gemeinde zu. 1 1 H. Des Grafen Franz Releznay......................... V orzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ungarn. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, dessen Erben oder Bevollmächtigte aus 1 IO* Der Julie Brudermann.................................. Zunächst für Knaben aus der Familie Bruder­mann, und wenn keine derlei Aspiranten vorhan­den wären, für aus dem Orte Hütteldorf gebür­tige Jünglinge. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Mini­sterium zu, und zwar rücksichtlich der Aspiranten aus der Gemeinde Hütteldorf, über Vorschlag des dortigen Ortspfarrers. 1 I f. Die Stiftung der Stadt Brünn ......................... F ür Söhne österreichischer, in der Markgraf­schaft Mähren und vorzugsweise in Brünn gebore­ner Staatsbürger. Das Verleihungsrecht hat der Bezirks-Aus­schuss der inneren Stadt Brünn. Errichtet von der Stadtgeineinde Brünn zum An­denken an die Errettung Seiner Majestät im Jahre 1853 1 IS* Des Rittmeisters Conte Buri ......................... E rstere für Söhne adeliger Familien, letztere für Söhne von Bürgern aus der Stadt Verona, ohne Rücksicht auf ihre Beschäftigung, oder in deren Ermanglung aus der Provinz Verona; Glie­der der Familie Conte Buri, dann deren Ver­wandte, sofort Söhne von Individuen, welche in der Armee dienen oder gedient haben, endlich Söhne von Militär- und Civil-Staatsbeamten ha­ben den Vorzug. 2 2 9 7

Next

/
Thumbnails
Contents