Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

756 Stiftungen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten dieses Regiments zu. Die Vertheilung geschieht jährlich am 6. October, als am Todestage des um das Allerhöchste Kaiserhaus und den Staat hochverdienten Feldzeugmeisters und Regi­ments-Inhabers Grafen Theodor Baillet de Latour. (L. 174, vom 28. Jänner 1851.) üt. Regiments-Stiftung des Officiers-Corps des k. k. Artillerie­Regiments Nr. 3. Das Capital beträgt 1500 fl. in 4percentigen Metallique-Obligationen, wovon die Interessen jährlich am 22. März, als dem Erinnerungstage der 50jährigen Dienstes-Jubelfeier des Regiments-Inhabers Feld-Zeugmeisters Freiherrn v. Augustin an drei der am längsten im Regimente hrav gedienten Leute, vom Feldwebel abwärts, zu gleichen Theilen zu vertheilen sind. — Die Wahl dieser Individuen ist dem Feld-Zeugmeister Freiherrn v. Augustin überlassen, nach dessen Ableben aber geht das Yerleihungsreeht auf das jeweilige älteste, als Ober-Oflicier in der k. k. Armee dienende Mitglied der Freiherr v. Augustin’schen Familie über. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Ar- tillerie-Regiments-Commando. Sollte einstens kein Mitglied dieser Familie als Ober-Officier in der k. k. Armee dienen, so übergeht das Recht an den jeweiligen Regiments-Inhaber. (D. 3204, vom 6. December 1844.) ZDer Gräfin v. Reiclienbach-Ijessonitz. Das Capital besteht in 4 Stück Verlosungs-Obligationen ä 4 Percent C. M., zusammen 1150 fl., wovon die Interessen pr. 46 fl. C. M. als Zulage für die, in das Civil-Hospital zu Carlsbad jeweilig aufzunehmende, der dor­tigen Heilquellen bedürfende Militär-Mannschaft in so lange verwendet werden sollen, bis dereinst ein Militär-Badhaus wird errichtet werden können. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanten in Böhmen zu. (O. 378, vom 13. Februar 1842.) iö. Des Wiener Bürgers und gewesenen Feldwebels Gottlieb Rey- inann. Zum Andenken seiner Dienstleistung im Infanterie-Regimente Hoch- und Deutschmeister Nr. 4 hat derselbe eine Banco-Obligation pr. 1000 fl. mit djer Bestimmung gewidmet, dass von den alljährlich eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Regiments die Hälfte, dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwei ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil durch das Regiments-Commando als eine Zulage erfolgt werden soll. (N. 671, vom 10. März 1827.) ü. Des Pfarrers Nicolaus Rosenitsch zu Drassmarkt in Ungarn, für zwei würdige, verdiente Unter-Ofticiere des jeweilig in Oedenburg statio- nirten Bataillons des 48. Infanterie-Regiments. Im Falle des Ausmarsches dieses Bataillons bleibt die Vertheilung der Interessen nach gemachter Widmung dem Regimente überlassen. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.452, ddo. 1. April 1855, pr. 400 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des in Oedenburg stationirten Bataillons, das Bestätigungsrecht dem daselbst befindlichen Generale zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1196, vom 3. Februar 1856.) 'iS» Der Stadt-Gemeinde Rovigo. Mit einem Capitale von 400 fl. C. M., wovon zum Andenken der im Jahre 1841 geschehenen Fahnenweihe des 1. Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 45, die jährlichen Spercentigen Interessen an den würdigsten Mann des Bataillons vom Feldwebel abwärts erfolgt werden sollen. Die Auswahl und Betheilung steht dem Regiments-Commando zu.

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