Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

Stiftungen. 757 ^9» Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung, welche von dem Officiers-Corps des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14, zur fort­währenden Erinnerung an die für alle Völker Oesterreichs segensreiche Geburtsfeier Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen, gegründet wurde. Das Stiftungs-Capital besteht in einer auf die Stiftung vinculirten Staats- Schuldverschreibung pr. 600 fl. C. M., von deren jährlichen opercentigen Interessen drei der bedürftigsten, gut conduisirten Grenzer des besagten Regiments, ohne Unterschied der Religion, alljährlich am 21. August im Stabs-Orte Weisskirchen mit gleichen Beträgen betheilt werden. Das Yerleihungsrecht steht über Vorschlag der Landes-Compagnien, deren jede Einen der bedürftigsten Grenzer beantragt, dem jeweiligen Commandanten des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14 zu. (Abth. 16, Nr. 2578, vom 27. Juni 1859.) NO» Der Maria Victoria Rupp. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitale pr. 1000 fl. sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimente bis zu dessen Beförderung gewidmet. Dermal haben die männlichen Rupp’schen Descendenten das Verleihungsrecht, in welches nach deren Absterben das Militär-Commando in Böhmen tritt. (M. 280, vom 15. Juni 1814.) NI» Desk.k. Majors Ludwig v. Schiller, vom Kürassier-Regimente Nr. 3. Für den jeweiligen Estandart- Führer der ersten Division dieses Regiments. Bestehend in einer 5perceutigen Staats-Schuldverschreibung pr. 125 fl., wovon die ganzjährigen Interessen immer am 6. April, als dem Tage der Schlacht bei Izaszek, durch das Regiments-Commando zu erfolgen sind. (L. 6984, vom 23. December 1851.) *N2» Des Herrn Feldmarschall-Lieutenants Joseph Ritter v. Schmer­ling, zur Erinnerung an die am 9. Jänner 1862 stattgefundene Fahnen­weihe des seinen Namen führenden 67. k. k. Infanterie - Regiments, für vier Individuen dieses Regiments, und zwar für gut conduisirte Fahnen­führer und die vorzüglichsten alten Soldaten vom Corporalen abwärts des Loco-Standes, eventuell auch für Mannschafts-Witwen und Waisen vom Feld­webel abwärts, dann für vermögenslose Officiere, Unter-Offieiere und Gemeine. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5percentigcn Staatsanlehens-Losen vom 15. März 1860, jedes zu 500 fl. mit der Bezeichnung: Serie Nr. 5807, Gewinn Nr. 13 und 14, verzinslich vom 1. November 1861. Das Vorschlagsrecht hat eine aus dem Obersten, den Stabs-Officieren und dein Auditor des Regiments zusammengesetzte Commission, das Verleihungsrecht der jeweilige Regiments-Inhaber und in dessen Ermanglung das Kriegs-Ministerium auszu­üben. (Abth. 9, Nr. 297, vom 23. Jänner 1862.) N3» Des Feldzeugmeisters, Civil- und Militär-Gouverneurs in Sieben­bürgen, Carl Fürsten zu Schwarzenberg;. Für das Infanterie-Regiment Kronprinz Erzherzog Rudolph Nr. 19. Wornach jährlich am Sterbetage des Stifters (25. Juni) der älteste Unter-Officier und ein braver Invalide dieses Regiments mit den Stiftungs- Interessen gleichmässig betheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 3370, vom 12. April 1859.)

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