Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
742 Stiftungen. Des Herrn Feldmarschali - Lieutenants und Inhabers des k. k. Infanterie-Regiments Nr. 55, Freiherrn Friedrich Bianchi, Duca di Casalanza, für das genannte Regiment, zur Erinnerung, dass es den Namen Bianchi bereits durch 50 Jahre ehrenvoll trägt. Die Interessen des in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M. bestehenden Stiftungs-Capitals, sind zur Aneiferung der mit der Waffe dienenden präsenten Individuen des Regiments, an eines oder mehrere derselben, welche verdienstvoll oder sonst würdig sind, jährlich am 2. März zu erfolgen. Die Wahl der oder des zu ßetheilenden steht über Vorschlag des Regiments dem Regiments-Inhaber, und in dessen Ermanglung dem Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 4197, vom 31. Juli 1861.) *5» Der Freiin Leonie Bianchi, gebornen Gräfin Beckers, Gemahlin des Feldmarschall-Lieutenants und Regiments-Inhabers Baron Bianchi, Duca di Casalanza, wornach die Interessen des Stiftungs-Capitals bestehend in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., zur Beihilfe für solche Individuen des k. k. Infanterie-Regiments Nr. 55 verwendet werden sollen, welche durch Krankheit in aussergewöhnliche Auslagen versetzt wurden. Das Betheilungsrecht soll der Gemahlin des jeweilig ältesten verheiratheten Stabs-Officiers zustehen. Im Falle kein verheiratheter Stabs-Officier sich im Regimente befinden sollte, geht dieses Recht auf den Regiments-Commandanten über. (Abth. 9, Nr. 4197, vom 31. Juli 1861.) 6* Des Hauptmannes Anton Büclil v. Adlersklau, des Infanterie-Regiments Kronprinz Albert von Sachsen Nr. 11, für den bravsten Unter-Officier der 12. Compagnie dieses Regiments. Das Capital besteht in einer öpercentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 3749, vom 8. Mai 1839.) '5', Des emeritirten Directors des Bezirks-Krankenhauses auf der Wieden, Johann Buresch. Für einen Mann des 5. Feld-Jäger-Bataillons, welcher mit den Interessen einer 5percentigen Obligation pr. 100 fl. C. M. von dem Bataillons-Com- mando zu betheilen ist. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7733, vom 3. October 1834.) 8, Seiner kaiserlich-königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Carl Ludwig. Seine kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Carl Ludwig haben mit höchster Widmungs-Urkunde, ddo. Lemberg am 23. Jänner 1855, eine Stiftung zur Unterstützung von unbemittelten Officieren, Unter- OfFicieren und Gemeinen des Seinen höchsten Namen führenden Uhlanen- Regiments Nr. 7 gegründet. Das Stiftungs-Capital, welches vom Jahre 1855 an in zehn gleichen Jahres-Raten deponirt wird, besteht in 6000 fl. C. M. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten und die Obhut über die Stiftung dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 2346, vom 9. März 1833.) 9, Seiner königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preussen. Für das Höchst Seinen Namen führende Kürassier-Regiment Nr. 8, wornach die verdienstvollsten und würdigsten Unter-Officiere desselben während ihrer activen Dienstleistung jährlich mit einer Zulage aus den Stiftungs- Capitals-Interessen zu betheilen sind.