Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
Stiftungen. 743 Die Stiftung hat den Namen: MPrinz Carl von Preussen Stiftung” zu führen. Das Capital besteht in einer opercentigen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 1200 fl. Pas Vorschlags recht zur Betheilung steht den Escadrons-Commandanten und das Verleihungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 2276, vom 21. März 1859.) 10. Des k. k. Feldmarsehall-Lieutenants Carl Grafen von und zu Clam-Martinitz. Zur Begünstigung der Reengagirung der Mannschaft des Kürassier- Regiments Nr. 4. Das Capital besteht in 1000 fl. C. M., dessen Interessen jährlich an zwei Veterane des Regiments zu vertheilen sind. Das Vorschlagsrecht ist dem Regiments-Commando, das Verleihungsrecht dem Haupte der gräflich Clam-Martinitz’schen Familie Vorbehalten. (D. 4651, vom 17. October 1835.) 11. Des Civil- und Militär-Gouverneurs zu Temeswar, k. k. Feldmarschall-Lieutenants Johann Grafen Coronini-Cronberg, aus patriotischen Spenden mehrerer Temeswarer Bürger, zum Andenken an die 107tägige tapfere Verteidigung der Festung Temeswar im Jahre 1849. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung von 1280 fl., deren Interessen jährlich am 9. August an einen würdigen Veteran der Temeswarer Besatzung verliehen werden. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Festungs - Commandanteu von Temeswar zu. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 4512, vom 23. November 1853.) Nachtrags-Bestimmungen. Diese Stiftung wird ausgedehnt auf die Infanterie-Regimenter: Nr. 16, Nr. 31, Nr. 41, Nr. 61, auf das Uhlanen-Regiment Fürst Carl Schwarzenberg Nr.2,und auf das Romanen-BanaterGrenz-Infanterie-Regiment Nr. 13, welche jährlich einen gut conduisirten Mann vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, der sich an der Verteidigung der Festung Temeswar im Jahre 1849 betheiliget hat, dem Landes-General-Commando zu Temeswar in Vorschlag zu bringen haben. Auch soll in Zukunft die Wahl des zu betheilenden Kriegers dem jeweil corn- mandirenden Generale im Banate statt dem Festungs-Commandanten zu Temeswar zustehen. (Abthlg. 6, Nr. 715, vom 6. Februar 1859.) 1Ä» Des Oberlieutenants Grafen Moriz Csáky. Für die fünf bestconduisirten Männer des ersten Zuges der zweiten Escadron des 3. Huszárén-Regiments, unter welche gleichmässig die Interessen des Stiftungs - Capitales jährlich am 15. März, als dem Todestage des Oberlieutenants Grafen Moriz Csáky, vertheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5percentigen ungarischen Grund- Entiastungs-Obligationen, jede zu 1000 fl., zusammen 2000 fl. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Comraandanten des Huszaren- Regiments Nr. 3 zu. (Abth. 6, Nr. 201, vom 15. Jänner 1859.) 13» Des k. k. General-Majors Gustav Grafen Degenfeld-Schon- burg. Für sechs Unter-Officiere oder alt gediente brave Gemeine des Infanterie-Regiments Nr. 53, welche die Schlacht von Novara mitgefochten haben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer österreichischen Nationalbank- Actie pr. 1200 fl. Das Vorschlagsrecht hat der jeweilige Regiments-Cornmandaht. Das Verleihungsrecht hat sich der Stifter Vorbehalten. (L. 3988, vom 22. Juli 1851.)