Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

596 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1200 fl. Die Stiftung hat den Namen: ,, Brüder Franz, Carl und Joseph Bitter von He in tel’sehe Invaliden-Stiftuzg” zu führen. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (Abth. 6, Nr. 8979, vom 27. September 1839.) S). Des Feldmarschall-Lieutenants und Inha­bers des Dragoner-Regiments Nr. 6, Johann Gra­fen IBorvátli-Tholdy, wornach der älteste in Reih und Glied dienende Mann des Dragoner-Regi­ments Nr. 6, vom Corporale abwärts, der mit der silbernen Tapferkeits-Medaille geziert und gut con- duisirt ist, und falls der ältest dienende so gezierte Mann nicht gut conduisirt wäre, der nächst ältest dienende Mann des Regiments unter denselben Be­dingungen, und wenn kein Mann mit der erwähnten Medaille im Regimente sich befinden sollte, der ältest dienende gut conduisirte Gemeine mit den jährlichen Stiftungs-Interessen betheilt werden soll. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen siebenbiirgischen Grund - Entlastungs- Obligation pr. 200 fl. C.M. Der Commandant des genannten Regiments hat die Interessen-Vertheilung zu verfügen. (Abth. 6, Nr. 334, vom 20. Jänner 1839.) 10. Des k. k. Statthalterei - Hilfs-Aemter- Directors Johann Kastellitz* Das Capital besteht aus einer Spercentigen Grundentlastungs-Obligation des Kronlandes Krain vom Jahre 1851, ä 200 fl., und aus einer 5percen- tigenNational-Anlehens-Obligation vom Jahre 1858, á 25 fl., deren Interessen jährlich am Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers an einen der Würdigsten aus dem Mannschafts-Stande des Infanterie-Regiments Prinz Gustav Wilhelm Hohen­lohe Nr. 17 erfolgt werden sollen­Das Vertheilungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 1723, vom 4. März 1839.) 11. Des David Honig;, Handelsmannes zu Marburg. Für den verdienstvollsten Mann der Militär- Polize*i-Wach-Corps-Abtheilung zu Gratz. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei lpereen- tigen Staats-Schuldverschreibungen zu je 100 fl., zusammen 200 fl. Das Verleihungsrecht steht-dem FZM. Freih. Kem­pen von Fichtenstamm, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Commandanten des Militär-Polizei-Wach- Corps zu. (Abth. 6, Nr. 1674, vom 26. Februar 1859.) i£. Des Radw'erk-Besitzers Leopold Kra- metz von Lilienthal. Für jene zwei Krieger des Infanterie - Regi­ments Grossfürst Nicolaus Czesarewitsch von Russland Nr. 61, welche die Verlockungen zum Treubruche mit Abscheu zurückgewiesen haben, und nach deren Ableben für fünf der würdigsten Krieger dieses Regiments. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl., deren Interessen jährlich am 18. August zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht, nach dem Ableben der er­wähnten zwei Krieger, stellt dem jeweiligen Comman­danten des genannten Regiments zu. (Abth. 6, Nr. 7494, vom 17. August 1839.) 13* Des k. k. Kämmerers und Rittmeisters in der Armee, Stephan Ritter v. Fesniowski. Für einen im italienischen Feldzuge 1859 invalid gewordenen Krieger galizischer Infanterie- Regimenter, mit Bevorzugung eines solchen Inva­liden des Infanterie-Regiments Nr. 57. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 2y3per- centigen Staats-Obligation pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General- Commando in Galizien zu. (Abth. 6, Nr. 10.323, vom 29. November 1839.) lift* „Carl HIaurer’sche Stiftung“, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals von 500 fl. in einer Spercentigen Metallique-Obligation in nachfolgender Art in Verwendung gebracht werden sollen: 1. Die Hälfte der Stiftungs-Interessen als lebenslängliche Unterstützung für einen im Feld­zuge 1859 invalid gewordenen Krieger vom Feld­webel abwärts des am flachen Lande in Nieder- Oesterreich geworbenen Freiwilligen-Corps, und in Ermanglung eines solchen für einen Invaliden einer anderen Truppe, deren Ergänzungs-Bezirk in Nicdcr-Oesterreich ist. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Gom- mando zu. 2. Die Hälfte der Stiftungs-Interessen als lebenslängliche Unterstützung für einen im Feld­zuge 1859 invalid gewordenen Krieger des Infan­terie-Regiments Erzherzog Franz Carl Nr. 52, vom Feldwebel abwärts, und in Ermanglung eines sol­chen für sonst einen würdigen Invaliden oder den am längsten dienenden Mann dieses Regiments. Der Stiftungsgenuss ist bei beiden Stiftungen unbeschadet der Invaliden-Gebühr oder eines son­stigen Beneficiums zu verleihen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 9216, vom 30. September 1839.) 15* Des Feldmarschall - Lieutenants Peter Grafen Morzin, zur Gründung von zwei Plätzen für verwaiste mittellose k. k. Officiers - Töchter im Oedenburger Officiers-Töchfer-Institute. Diese Stiftung hat für immerwährende Zeiten den Namen M Feldmarschall-Ijieutenant Graf HIorzin’sehe Stiftung für ver­waiste mittellose Officiers-Töchter” zu führen. Das Capital besteht in 2000 fl., und eventuell 4000 fl., zusammen 6000 fl. in 5percentigen Na- tional-Anlehens - Obligationen, und muss durch Fructificirung der Interessen auf den Betrag von 10.000 fl. gebracht werden, um beide Stiftungs­plätze cruiren zu können. (Abth. 6, Nr. 4211, vom 14. Mai 1859.)

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