Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 597 16. Des Carl Freiherrn v. Moser. Für zwei krüppelhafte oder sonst sehr ge­brechliche dürftige Invaliden, wobei insbesondere jene Invaliden berücksichtiget werden sollen, die allenfalls aus dem ehemaligen Chevaux-legers- Regimente Prinz Hohenzollern Nr. 2 sich vorfinden sollten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Metallique-Obligation pr. 1300 fl. C. M. Das Präsentationsrecht steht dem ältesten männ­lichen Gliede der ersten Freiherrn Moser'schen Linie, und nach gänzlichem Aussterben des Mannsstammes den weiblichen Familien-Gliedern und ihrer Nachfolge zu. (Abth. 6, Nr. 9519, vom 11. October 1859.) P3. Der Markt-Gemeinde Neunkirchen in Oesterreich unter der Enns, unter dem Titel: „Nieunkirchner Local-InvaliAen-Stif- tung”, wornach die im Jahre 1848 oder später in k. k. Kriegsdiensten realinvalid gewordenen Krieger vom Wachtmeister und Feldwebel abwärts, aus der Katastral-GerneindeNeunkirchen, mit Stif­tungs-Genüssen jährlicher 20 fl. C. M. oder 21 fl. österr. Währung zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 1900 fl. an Staats-Schuldverschreibungen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Vor­stande der Markt-Gemeinde Neunkirchen unter Beizie* hung von vier Gemeinde-Mitgliedern zu. (Abth. 6, Nr. 898, vom 4. Februar 1859.) 18. Des fürstlich Franz Liechtenstein’schen Rathes Johann Michael Pfisterer. Zur lletheilung von zwei Waisen, der als brave Gemeine oder Unter-Officiere im Kriege ge­bliebenen k. k. Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Grund-Entlastüngs-Obligation pr. 400 fl. ' Das Präsentations-Recht steht dem betreffenden Regiments-Commando, das Verleihungsrecht dem Armee- Ober-Commando zu. (Abth. 6, Nr. 10.547, vom 11. November 1859.) 19. Des Gutsbesitzers und Tuch-Fabrikanten Abraham Popper in Brünn. Für die zwei würdigsten, im Huszaren-Regi- mente Graf Radetzky Nr. 5 dienenden Veteranen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (Abth. 20, Nr. 1566, vom 16. Mai 1858.) 30. Des Militär-Verpflegs-Verwalters Deme­ter Procopiev, wornach die vom Stjftungs- Capitale jährlich entfallenden Zinsen an zwei der ältesten und präsenten im Uhlanen - Regimente Nr. 9 dienenden Individuen vom Wachtmeister ab­wärts, welche die vorzüglichste Conduite haben, und zwar alljährlich am 2Í. August, als dem glor­reichen Geburtstage Seiner kaiserl. königl. Hoheit des Kronprinzen Erzherzogs Rudolph, an den Ersteren, an den Letzteren aber alljährlich am 30. November, als dem Namenstage des vom Jahre 1822 bis 1840 gewesenen Regiments - Inhabers, GdC. Andreas von Schneller, zu gleichen Theilen verabreicht werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen National-Anlehens-Obligation im Betrage von 1000 fl. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments- Inhaber über Vorschlag von Seite des Regiments. (Abth. 6, Nr. 3684, vom 30. April 1859.) 31. Der General-Majors-Tochter Anna Freiin von Rogoisky. Für sechs unverehelichte, vermögenslose weibliche Waisen von Officieren sämmtlicher Infan­terie-Regimenter. Das Stiftungs-Capital besteht in 18.981 fl. C.M., und ist theils in öffentlichen Obligationen, theils auf Realitäten nutzbringend angelegt, wovon auf jede der sechs Officiers-Waisen ein jährlicher Stiftungsgenuss von 115 fl.C.M. oder 120 fl. 75 kr. österr. Währung entfällt, welcher lebenslänglich, oder bis zur Verehelichung, oder bis zur Erlangung eines den anständigen Unterhalt sichernden Ver­mögens zu beziehen ist. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (Abth. 20, Nr. 4696, vom 27. December 1858.) 33. Kronprinz Erzherzog Rudolph- Stiftung. welche von dem Officiers-Corps des Illyrisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14, zur fort­währenden Erinnerung an die für alle Völker Oesterreichs segensreiche Geburtsfeier Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Kron­prinzen, gegründet wurde. Das Stiftungs-Capital besteht in einer auf die Stiftung vinculirten Staats - Schuldverschreibung pr. 600 fl. C.M., von deren jährlichen öpercentigen Interessen drei der bedürftigsten, gut conduisirten Grenzer des besagten Regiments, ohne Unterschied der Religion, alljährlich am 21. August im Stabs- Orte Weisskirchen mit gleichen Beträgen betheilt werden. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Landes-Compagnien, deren jede Einen der bedürftigsten Grenzer beantragt, dem jeweiligen Commandanten des Illyrisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14 zu. (Abth. 16, Nr. 2578, vom 27. Juni 1859.) 33. Des Ferlacher Gewehr-Fabrikanten Jo­hann Schaschl. Zur Unterstützung der aus dem k. k. Militär— Spitale zu Klagenfurt reconvalescirenden Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4per- centigen Verlosungs-Obligation pr. 2419 fl., und in zwei 5percentigen derlei Obligationen pr. 128 fl. und pr. 1345 fl. (Abth. 20, Nr. 2433, vom 8. October 1858.) 3?4. Des Feldzeugmeisters, Civil- und Militär- Gouverneurs in Siebenbürgen, Carl Fürsten zu Schwarzenberg. Für das Infanterie-Regiment Kronprinz Erz­herzog Rudolph Nr. 19. Wornach jährlich am Sterbetage des Stifters (25. Juni) der älteste Unter-Officier und ein braver Invalide dieses Regiments mit den Stiflungs-Interes* sen gleichmässig betheilt werden sollen.

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