Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)
Anhang
595 Anhang. Seit Mai 1858 neu zugewachsene Stiftungen. i. Des Garnisons-Caplans Johann Bed- narovics, zu Verona, aus Anlass des für die ganze Monarchie erfreulichen Ereignisses der glücklichen Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin, zur Anschaffung von moralischen Büchern für das Garnisons-Spital zu Verona, sowie zur Anschaffung von Prämien für die Militär-Kinder-Elementarschule zu Verona. Das Stiftungs-Capital besteht in 8 Stück 5per- centigen National-Anlehens-Obligationen a 100 fl., zusammen 800 fl. C. M. (Abth. 6, Nr. 3397, vom 2t. April 1839.) 3. Des Hauptmannes Anton Büchl von Adlersklau . des Infanterie-Regiments Kronprinz Albert von Sachsen Nr. 11, für den bravsten Unter-Officier der 12. Compagnie dieses Regiments. Das Capital besteht in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 3749, vom 8. Mai 1839.) 3. Cadeten-Schul-Stiftung des Linieninfanterie-Regiments Nr. 17. Zur Anschaffung von Schreib-, Zeichnen- und sonstigen Requisiten, wissenschaftlichenWerken etc. Im Falle diese Cadeten-Schule ferner selbstständig zu bestehen aufhören sollte, sind mit den Interessen des in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 2000 fl. bestehenden Stiftungs- Capitals am 18. August jeden Jahres vier ältest gediente würdige Soldaten obigen Regiments zu betheilen. Dem jeweiligen Commandanten des Regiments steht das Recht über die Verwendung der Stiftungs- Interessen zu. (Abth. 6, Nr. 7977, vom 3. September 1839.) H» Seiner königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preussen. Für das Höchst Seinen Namen führende Kürassier-Regiment Nr. 8, wornach die verdienstvollsten und würdigsten Unter-Officiere desselben während ihrer activen Dienstleistung jährlich mit einer Zulage aus den Stiftungs-Capitals-Interessen zu betheilen sind. Die Stiftung hat den Namen: Prinz Carl von Preussen Stiftung” zu führen. Das Capital besteht in einer 5percentigen Grund-Entlastungs-Obligation pr. 1200 fl. Das Vorschlagsrecht zur Betheilung steht den Escadrons-Commandanten, und das Verleihungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 2276, vom 21. März 1839.) 5« Des Oberlieutenants Grafen Moriz Csáky. Für die fünf bestconduisirten Männer des ersten Zuges der zweiten Escadron des 3. Huszárén-Regiments, unter welche gleichmässig die Interessen des Stiftungs - Capitales jährlich am 15. März, als dem Todestage des Oberlieutenants Grafen Moriz Csäky, vertheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5per- centigen ungarischen Grund-Entlastungs-Obligationen, jede zu 1000 fl., zusammen 2000 fl. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Huszaren-Regiments Nr. 3 zu. (Abth. 6, Nr. 201, vom 13. Jänner 1839.) 6» Zur Geburtsfeier weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I., gegründet im Jahre 1808, und regulirt nach eingetretener Verlosung der Stiftungs-Obligation im Jahre 1857, wornach die in den Invalidenhäusern zu Wien, Pettau, Prag und Tyrnau befindlichen würdigsten und bedürftigsten Invaliden, 95 in der Gesammtzahl, welche noch keine Zulage gemessen, mit einer täglichen Zulage von 31/3 kr. österrreichischer Währung zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 24.225 fl. und 530 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht den betreffenden Lan- des-General-Commanden zu. (Abth. 6, Nr. 2229, vom 10. März 1859.) 'S. Des Bürgers und Handelsmannes zu Mitro- vvitz, Stephan Milisav Georgievich Edlen von Porcerina. Für invalide Mannschaft der k. k. Armee. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen National-Anlehens-Obligation pr. 1000 fl., deren Interessen immer am 18. August zu vertheilen sind. Das Präsentations-Recht steht dem Peterwardeiner Grenz-Regiments-Commando, das Ernennungsrecht dem Feldmarschall-Lieiitenant Grafen Coronini-Cronberg auf Lebenszeit, nach seinem Ableben aber dem jeweilig commandirenden Generale im Banate und in der serbischen Wojwodschaft zu. (Abth. 20, Nr. 1567, vom 13. Mai 1858.) 8« Der Brüder Franz , Carl und Joseph Ritter von Heintl. Für einen im Feldzuge des Jahres 1859 invalid gewordenen, aus Nieder-Oesterreich gebürtigen Krieger, und in künftiger Ermanglung eines vor dem Feinde invalid gewordenen Kriegers für einen aus Nieder-Oesterreich gebürtigen, im Dienste invalid gewordenen Krieger. 38 *