Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)
Anhang
588 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den Cadeten-InstiErziehungstaten and häusern und Akademien Schul-Compag. 131 186 56« Die Schellenburg’sche....................................................................... 1 # Für Officiers-Söhne aus der croatischen Militär-Grenze. Die Verleihung erfolgt vom Armee-Ober-Commando über Vorschlag des Landes-General-Commando in Agram. Wegen unzureichenden Capitals dermal unbesetzt. 5?» Die Michael Szilágyi’sche................................................................... 2 Für Jünglinge ungarischer Nationalität aus der Stadt Debreczin und den beiden Biharer Comitaten. Erledigte Plätze werden concursmässig ausgeschrieben, und der Besetzungsvorschlag vom Ministerium des Innern Sr. k. k. Apostolischen Majestät zur Allerhöchsten Bestätigung unterbreitet. 58» Der Gemeinde St» Tamas................................................................... 1 Für Söhne der Gemeinde-Angehörigen, ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht übt die Gemeinde aus. 59» Die Martin Temesvary’sche .............................................................. 2 Für Söhne von Beamten des Ober-Landesgerichtes in Grosswardein. Das Verleihungsrecht übt der jeweilige Präsident des gedachten Ober-Landesgerichtes aus. 69» Die Stiftung der Stadt Jflaria-Tlieresiopel ................................. 2 Für Jünglinge aus dem Temeser Banate, insbesondere aus der Stadt Maria-Theresiopel. Das Verleihungsrecht steht dem Gemeinderathe dieser Stadt zu. 61» Die Sabbas Tököl j'sche .......................................................................... 5 Für Söhne von Officieren der k. k. Grenz-Regimenter illyrisch-ser- bischer Nation und griechisch-nicht-unirter Religion. Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht hat der in der k. k. Armee den höchsten Rang bekleidende active Olficier griechisch-nicht-unirter Religion, einvernehmlich mit dem griechisch-nicht-unirten Erzbischöfe zu Carlowitz, als Stiftungs-Curator. Das Stiftungs-Capital verwaltet zum Theile der gedachte Erzbischof und auch das Armee-Ober-Commando. Sobald das vom Stiftungs-Curator verwaltete Capital durch Capitalisirung der erübrigenden Interessen den Betrag von 1,000.000 fl. erreicht, werden noch 40 Stiftungsplätze creirt. 62» Des Mathias Wojnits von Bajsa ............................................................. 1 Für Jünglinge aus der Familie des Stifters, dann für aus dem ehemaligen Bácser Comitate stammende Officiers-Söhne, endlich für Jünglinge adeliger Familien aus dem erwähnten Comitate, unter welchen jene, deren Väter Staatsbeamte sind, den Vorzug haben. Das Verleihungsrecht steht ausschliesslich den ältesten drei Gliedern der Familie Wojnits v. Bajsa zu. 63« Die Johann ííach’sche............................................................................... 3 Für fleissige und gesittete Knaben armer Eltern aus dem Civilstande. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Wiener Bürgermeister zu. Wegen unzureichenden Capitals dermal unbesetzt Die Platzhauptmann Daniel ÜEelenay’sche.......................................... 1 Für Söhne brav gedienter Militärs vom Hauptmanne abwärts. Das Verleihungsrecbt hat das Armee-Ober-Commando. Wegen unzureichenden Capitals dermal unbesetzt. 65» Des Grafen !Zelenski-L<ovasz........................................................... 1 Vorzugsweise für Jünglinge aus dem Kronlande Ungarn und Banat. Das Verleihungsrecht behält sich Graf Ladislaus Zelenski für sich und seine Descendenten vor. 145 191