Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 585 Anzahl der Plätze in den Cadeten-Insti- tuten und Akademien Eriiehung-s- häusern und Schul-Compag. 64 103 *9. Die Ingenieur-Stiftung .......................................................................... F ür Söhne von k. k. Genie-Officieren. Das Verleihungsreclit hat der jeweilige General-Genie-Direetor. Wegen unzureichenden Capitals sind dermal nur 2 Plätze besetzt. 4 30« Die Stiftung der Stadt Kaschau .......................................................... F ür solche Bürgersöhne, welche nach Kaschau zuständig sind. Das Verleihungsrecht übt der Kaschauer Gemeinderath aus. Das Stiftungs-Capital ist auf den städtischen Realitäten gesetzlich versichert. 2 31* Des Veszprimer Domherrn und Grosspropsten Johann v. Kéry . . Für Jünglinge aus der Stamm-Familie Kéry. Die als Officiere aus­tretenden Zöglinge beziehen noch durch fünf Jahre die vollen Interes- ren des Capitals, und es tritt erst nach Ablauf dieser Frist die Wieder­besetzung des Stiftungsplatzes ein. Das Verleihungsrecht hat das Armee-Ober-Commando auszuüben. Wegen unzureichenden Capitals dermal unbesetzt. 1 32» Die Feldzeugmeister Franz Graf Kinsky’sche ................................. F ür Söhne von Officieren, welche in der Neustädter Akademie er­zogen worden, und als Officiere ausgetreten sind, mit ausschliess­licher AVidmung für die Cadeten-lnstitute und die Neustädter Akademie. Die Verleihung findet mittelst Verlosung in der Neustädter Akade­mie Statt. Gebildet aus dem Reste des zur Ausführung des Kinsky’schen Denkmals, und durch freiwillige Beiträge von ehemaligen Neustädter Zöglingen zusam­mengebrachten Capitals. 1 33« Die Graf Octavian Kinsky’sehe.............................................................. Für Abkömmlinge der gräflich Kinsky’schen Familie, welche den Namen Kinsky führen. Der Stiftling hat aus dem Cadeten-lnstitute ausschliesslich in die Neustädter Akademie überzutreten. Das Verleihungsrecht übt der jeweilige Besitzer des Chlumetzer Fideicommisses aus. Gestiftet zum Andenken an den Gross-Onkel des Stifters, den k. k. Feld­zeugmeister und Director der Neustädter Akademie Graf Franz Kinsky, im Jahre 1856. 1 31» Die Komaromy-Hertelendy'sche.............................................. Für Abkömmlinge in gerader männlicher Linie des Grafen Alexan­der Erdödy, dann für Söhne der Familie de Hertelendy und in deren Ermanglung für Jünglinge des ungarischen Adels. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Militär-Gouverneur von Ungarn zu, und die Verleihung erfolgt durch Seine k. k. Apostolische Majestät. Unbesetzt wegen unzureichenden Capitals. Dieses kömmt erst nach dem Tode der Stifterin in die Verwaltung des Armee-Ober-Commando. 3 33* Die Bischof Nicolaus v. Kovács’sche..................................................... Für Knaben aus dem Stamme der Székler Nation, vorzüglich aber Székler Knaben römisch-katholischer Religion. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militiir-Commandanten von Siebenbürgen zu. Wegen unzureichenden Capitals dermal unbesetzt. 2 30* Die Major Joseph Kraus’sche............................................................... Für Söhne von der Mannschaft des 9. Huszaren-Regiments, in de­ren Ermanglung haben Söhne der übrigen Huszárén-, dann der unga­rischen Infanterie-Regimenter Anspruch. Das Vorschlagsrecht hat der jeweilige Commandant dieses Reg- ments; das Verleihungsrecht das Armee-Ober-Commando. * 4 76 109

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