Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 573 es wurde angeordnet, dass die jährlichen Interes­sen des nunmehr auf 16.125 fl. C. M. erhöhten Stiftungs - Capitales genau auf die im Stiftbriefe ddo. 11. October 1854 angegebene Weise nach dem Willen der Stifterin für immerwährende Zei­ten verwendet werden sollen, worüber es, sowie über die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungs- Capitales als eines unangreifbaren Fondes Sorge tragen wird. (Section III, Abth. 4, Nr. 8521, vom 11. October 1854, und Section III, Abth. 4, Nr. 5838, vom 12. Mai 185G.) Des k. k. Rittmeister - Auditors Joseph v. Szathmáry. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wo­von die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz- Referenten beim Landes-General-Commando zu Verona, das Verleihungsrecht dem dortigen Landes-Militär-Ge- richte zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.) ?45« Des k. k. General-Majors Ferdinand v. Szecsén. Mit einem aus einer Privat-Obligation beste­henden Capitale pr. 5090 11. C. M., dessen jährli­ches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Officiere der österreichischen Armee männ­lichen oder weiblichen Geschlechtes gewidmet ist. Das Verleihungsrecht ist dem Armee-Ober-Com- mando übertragen. (D. 1947, vom 4. Mai 1839.) ?46. Eines Vereines zu Tesche». Das Capital besteht in 3000 fl. C. M. 5per- centiger Obligationen und seine Interessen sind für drei Witwen solcher Soldaten des Infanterie- Regiments Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt geblieben sind, be­stimmt. In Ermanglung deren werden die gesamm- ten Capitals - Zinsen an Soldaten - Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter er­reichen, zu widmen seyn. Dei} Vorschlag hat das Regiments-Commando, die Betheilung- steht dem Armee - Corps - Commando zu Brünn zu. (D. 3314, vom 31. Mai 1815, und Section III, Abth. 4, Nr. 5131, vom 12. Juli 1854.) Uh Der Majors-Gattin Josepha v. Tonelli, gebornen v. Ciluderer. Für zwei arme Offieiers-Witwen, oder derlei elternlose Officiers-Töchter. Das Stiftungs-Capital besteht in 5000 fl. in 4percentigen Metallique-Obligationen, deren In­teressen zu gleichen Theilen auszuzahlen sind. Die Stiftung hat den Namen: „Tonelli-GIuderer’- sche Offieiers-Witwen- und Waisen-Stiftung“ zu führen. Zum ersten Stiftungsbezuge sind bereits von der Stifterin Officiers-Töchter berufen worden, nach deren Ableben das Verleihungsrecht an das Armee-Ober-Com- mando übergeht. (Section III, Abth. 4, Nr. 9092, vom 23. Oct. 1854.) Í48. Der k. k. Feldzeugmeisters-Tochter Jo­sephine Freiin v. Unterberger für zwei von Vater und Mutter oder von väterlicher Seite ver­waiste Officiers-Töchter der k. k. Artillerie, vom Hauptmanne inclusive abwärts. Das Stiftungs-Capital beträgt 6000 fl. in 4per- centigen Staats - Schuldverschreibungen, daher jede der zwei betreffenden Waisen mit 120 fl. C. M. jährlich bis zu einer anderweitigen Versorgung zu betheilen ist. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando mit Würdigung der Verdienste des Vaters und der Dürftigkeit der Waise zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7215, vom 8. Juni 1856.) 49. Des Wiener Grosshandlungs -Gre­miums vom Jahre 1813 und 1814. Siehe B, Nr. 167. 50. Des k. k. Feldmarschall - Lieutenants Friedrich Freiherrn v. Wuesthoff. Für eine vaterlose Waise weiblichen Ge­schlechtes, deren Vater entweder bei dem Drago- ner-Regimente Nr. 6 oder Nr. 7 als Corporal oder Gemeiner gedient hat. Das Stiftungs-Capital besteht in 5 Stück Sper­centigen Staats-Schuldverschreibungen zusammen pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Sohne des Stifters, Oberstlieutenant Peter Freiherrn v. Wuesthoff, und nach dessen Ableben dem Armee-Ober-Commaudo zu. (L. 6932, vom 24. December 1851.) 51. Des k. k. Kriegs - Ministerial-Expedits- Directions-Adjuncten Johann Bapt. Zeininger. Zur Betheilung von Söhnen oder Töchtern der in den Jahren 1848 und 1849 auf dem Schlacht­felde gefallenen subalternen vermögenslosen k. k. Officiere, und in deren Ermanglung, von Waisen subalterner mittelloser, in der Dienstleistung ver­storbener Officiere der k. k. Armee. Der Stiftungs-Genuss besteht in den jährli­chen Interessen einer 4percentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 1000 fl. C. M., vom sechsten Lebensjahre bis zur Grossjährigkeit oder sonsti­gen Versorgung. Das Verleihungsrecht steht dem Annee-Ober-Com- mando zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 1497, vom 4. August 1853.)

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