Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 571 Das Presentations- und Ernennungsrecht zur Stif­tung steht dem Stifter und nach seinem Ableben dem ältesten männlichen Sprossen seiner Nachkommen­schaft zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 10.238, vom 8. August 1856.) S3« Des k. k. Hauptniannes Nicolo Rinaldo Liechie. Bestehend in einer Spercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 210 fl. C. M., deren In­teressen für Mädchen unter acht Jahren der Mannschaft des Paduaner Invalidenhauses vom Cor­porale abwärts bestimmt sind. (D. 904, vom 31. März 1840.) 2fc. Des Fürsten Carl v. I^iechtensfein, k. k. Majors in der Armee. Für eine Officiers-Witwe, und zunächst für die Witwe eines im italienischen Kriege gefallenen k. k. Officiers, bestehend in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (M. 3780, vom 24. November 1848.) 2a« Des Anton Isidor Fürsten zu lüobko­witz. Siehe B, Nr. 80. 26. Des k. k. Feldmarschalls Gideon Frei­herrn v. Loudon. Bestehend in einer Spereentigeu Staats- Schuldverschreibung pr. 732 fl. C. M., deren In­teressen für arme Soldaten-Kinder des vom Stif­ter innegehabten Infanterie-Regiments Nr. 29 be­stimmt sind. Die Vertheilung der Stiftungs-Interessen steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (D. 4932, vom 8. November 1835, und D. 2347, vom 27. Juli 1838.) 29« Des Daniel Mac-Clartlij. Mit einem aus öffentlichen und Privat-Obliga- tionen bestehenden Capitale von 15.(327 fl. 59 kr. C.M., dessen jährliche Interessen für zwei Witwen der verdienstvollsten Officiere des k. k. Linien­infanterie-Regiments Nr. 8 gewidmet sind. Das Recht, die Stiftungs-Genüsse zu verleihen, ist dem jeweiligen Commandauten des erwähnten Infanterie- Regiments überlassen. (D. 2408, vom 9. Juni 1826.) 28. Der Maria Francisca Ulalauotli v. ( aides, verwitwet gewesenen Gräfin Mikosch. Für 12 arme Officiers-Witwen katholischer Religion, in soferne sie nicht schon indem Genüsse irgend eines Gehaltes stehen. Das Capital besteht aus 30.210 fl. C. M. und 44.550 fl. W. W. in verschiedenen Obligationen. Das Präsentations-Recht steht dem Carl Freiherrn v. Moser, Herrn der Herrschaften Achau und Guntrams­dorf, und nach seinem Hinscheiden, dessen Erben und Erbes-Erben zu. (Vom 22. August 1767. — D. 39, vom 20. Febr. 1837.) 20. Der verstorbenen Majors-Witwe Ma­thilde Papp, für drei arme und brave Officiers- Witwen, welche abwechselnd jedes Jahr mit den ganzjährigen Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 350 11. C. M. Das Präsentations-Recht steht dem k. k. sieben- bürgischen Landes-Militär-Gerjchte zu. (Sect. Ill, Abth. 4, Nr. 3882, vom 8. Juni 1833.) 30* Des k. k. Öftersten Wilhelm Freiherrn v. Pfeflfershofen. Für mittellose Militär-Witwen und Waisen vonOfficieren, oder höheren den Officiers-Charak- ter bekleidenden Stabs-Parteien, welche auf eine Versorgung vom Staate keinen Anspruch haben, dann für Witwen und Waisen der Mannschaft vom Wachtmeister oder Feldwebel abwärts, und von Prima-Pianisten; das Capital beträgt 36.767 fl. C. M., und 79.405 fl. W. W. in verschiedenen Obligationen. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen 50 fl. für die erste, und jährlichen 25 fl. für die zweite Kategorie. Das Verleihungsrecht ist dem Armee-Ober-Com- mando Vorbehalten. (L. 5294, vom 16. October 1850.) 31. Patriotischer Geber. Siehe den Ausweis A, Nr. 49. 32. Des k. k. Majors Orazio Pezziiii v. Thyrburg. Für sieben arme Witwen von k. k. Officieren. Das Capital besteht in 4100 fl. C. M. und 150 fl. W. W., auf dessen Interessen jedoch mehrere Nutzniesser vom Stifter zum Theile angewie­sen sind, nach deren Tod erst die Stiftung ganz in Wirksamkeit treten wird. Einstweilen haben nur vier Officiers-Witwen daraus einen Genuss. Das Verleihungsrecht hat das Armee-Commando in Ungarn. (F. 311, vom 17. März 1819.) 33. Des Erlauer Gross-Propstes Carl v. Kajner. Für Witwen der vor dem Feinde gebliebenen Unter-Officiere. Bestehend in einer Spercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 200 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (D. 994, vom 31. März 1847.) 31* Des Fuhrwesen - Corporals Friedrich Reutlier. Für Witwen und Waisen gefallener Fuhrwe- sen-Unter-Officiere. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 800 fl. C. M., und einer 4percentigen pr. 200 fl. C. M. Das Betheilungsrecht übt das Armee-Ober-Com- mando aus. (L. 3596, vom 9. Juli 1851.) 35. Des k. k. Rallies und Stabs-Feldarztes Dr. Carl Ilietll. Bestehend in einer Spercentigen Metallique- Obligation pr. 1000 fl. C. M., wovon die eine Hälfte der abfallenden Interessen zur schnellen Unter­stützung an Hilflose und deren Kinder aus dem

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