Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 567 Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5per- centigen National-Anlehens-Obligationen jede n 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dein jeweiligen Gen- darmerie-General-Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8487, vom 10. August 1855). 15?> Eines Ungenannten. Für einen im Kriege verstümmelten Invaliden des Infanterie-Regiments Nr. 60. Das Capital besteht in einer 4percentigen Obligation von 500 fl. C. M. Die Auswahl und Betheilung steht diesem Regi­mente zu. (D. 657, vom 26. Februar 1812.) 158. Des verstorbenen Obersten und Com- mandanten des Dragoner-Regiments Nr. 7, Carl Freiherrn de Vaulx. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 300 fl. C. M., deren Interessen-Ertrag an die am 4. No­vember jeden Jahres im Tyrnauer Invalidenhause befindlichen Invaliden des Dragoner-Regiments Nr. 7 gJeichmässig vertheilt wird. (D. 2949, vom 22. Juni 1839.) 159« Des Vereines zur Unterstützung österreichisch-kaiserlicher Invaliden. Für solche Offieiere vom Hauptmanne ab­wärts, ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Unter-Officier abwärts, welche die Feldzüge der Jahre 1813, 1814 und 1815 mitgemacht haben, und in denselben oder auch später invalid geworden sind. Das Capital besteht in 510.126 fl. 16% kr. C. M., und 371.853 fl. 31V8 kr. W. W. verschie­dener Obligationen. Daraus erhalten 1 Officier .............................100 fl. C. M. 1 Officier.................................50 „ „ 74 Officiere jeder.....................40 „ „ 255 invalide Unter-Offieiere und sehr verdienstliche Gemeine jeder.....................................20 „ „ 1302 invalide Gemeine jeder . . 10 „ „ und 4 Gemeine jeder.....................25 „ „ Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Juni, um mittelst eines immerwährenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glück­liche Rückkehr weiland Seiner Majestät des Kai­sers Franz I. aus dem eben damals glorreich ge­endeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegen­wärtig zu halten. Das Verleihung? recht steht dem Armee-Ober-Oom- mando zu. ■ (D, 5216, vom 11. November 1839.) 160« 1. Stiftung eines patriotischen Ver­eines zur lebenslänglichen Betheilung verdien­ter Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 4000 fl., von deren Interessen zehn Invaliden, jeder mit 20 fl. jährlich, betheilt werden. 2. Stiftung eines patriotischen Vereines für ausgezeichnete Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus den Kriegsjahren 1848 und 1849. Das Stiftungs-Capital besteht in öffentlichen Obligationen imGesammt-Nennwerthe vonl3.770fl. W. W. und 26.965 fl. C. M., mit einem Interessen- Erträgnisse jährlicher 1160 fl. C. M., wovon 29 Stiftlinge mit jährlichen 40 fl. C.M., jeder lebens­länglich, betheilt werden. Nach dem Tode eines Stiftlings tritt das Zuwachs-Recht für die Ueberlebenden ein. Das Verleihungsrecht bei beiden Stiftungen steht dem Armee-Ober-Commando zu. (Ad D. 5309, vom 9. December 1838, und Abth. 20, Nr. 300, vom 26. März 1857.) 161« Des Ober-Amtes der Staatsherrschaft Waidhofen an der Ybbs und der Ober- Aemter Höllenstein und Gösling. Für einen Invaliden des Wiener Invaliden­hauses, vorzugsweise für einen solchen, der aus dem Conscriptions-Bezirke des Infanterie-Regi­ments Nr. 49 gebürtig ist. Das Capital besteht in 600 fl. C. M. in lper- centigen Staats-Obligationen. Das Invalidenhaus hat das Vorschlagsrecht, das Armee-Commando in Nieder-Oesterreich das Betheilungs- recht. (D. 5013, vom 26. October 1827.) f (»2• Durch Sammlung des Ober-Beamten der k.k. Staatsherrschaft Waitlhofen an der Ybbs, Johann Ritter Rombaldi v. Hohenfels, im Bezirke dieser Herrschaft. Bestehend in einer Staats-Schuldverschrei­bung pr. 150 fl. C. M., deren Interessen mit jähr­lich 6 fl. C. M. für einen vorzugsweise aus Oester­reich, sonst auch aus den übrigen deutsch-erblän- dischen Staaten gebürtigen, 40 Jahre gedienten Invaliden zur Erinnerung an das am 1. März 1832 vollendete vierzigste Regierungsjahr weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. gewidmet sind. Das Verleihungsrecht ist dem Armee-Ober-Com­mando Vorbehalten. (D. 4534, vom 5. October 1834.) 363» Des Christian Grafen v. W^aldstein» Für Einen oder zwei würdige Invaliden, welche von den Domänen Münchengratz, Hirsch­berg und Weisswasser in Böhmen gebürtig sind. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1090 fl. C. M., wovon die jährlichen Interessen immer am 1. Octo­ber zu vertheilen sind. Das Betheilungsrecht hat das Militär-Commaudo in Böhmen. (L. 6478, vom 22. December 1852.) Des Johann Anton Wal». (Anton v. $»ulinyi.) Für drei der ältesten invaliden des Tyrnauer Invalidenhauses. Das Capital besteht in 1000 fl. W. W. Das genannte Iuvalidenhaus hat das Vorschlagsrecht, das Armee-Commando in Ungarn das Verleihungsréeht. (D. 2611, vom 30. Juli 1839, und D. 4916, vom 24. October 1839.)

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