Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 1 JO. Des Anton Ritter v. ftMappart, jubi- lirten Ilofratlies des k. k. obersten Gerichtshofes. Für den würdigsten Invaliden des Wiener Invalidenhauses, bestehend in einer 5percentigen Metallique-Obligation pr. 1000 fl. C.M., wovon die Interessen jährlich am Geburtsfeste Seiner Maje­stät des jeweiligen Kaisers von Oesterreich zu vertheilen sind. Die Auswahl und Betheilung' ist dem Wiener Inva- lidenhaus-Commando übertragen. (L. 2342. vom 14. Mai 1832.) 111* Eines ungenannt bleiben wollenden Pfarrers des l*olfensteiner Décanates. Für einen invaliden oder sonst würdigen Gendarmen Nieder-Oesterreiehs, welcher mit den jährlichen Interessen des in einer »percentigen Staats-Obligation pr. 100 fl. C. M. bestehenden Stiftungs-Capitales zu betheilen ist. Das Ernennungsrecht hat der jeweilige oberste Chef der k. k. Gendarmerie. Die Obsorge über die Stiftung steht dem Armee-Ober-Commando zu. (Section III. Abth. 4, Nr. 6367, vom 22. August 1834.) JJ 2. Des Realitäten-Besitzers Jacob von Prandi zu Triest. Das Capital "besteht in einer 4percentigen Staats - Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M.; die davon entfallenden Interessen werden alljähr­lich am Allerhöchsten Geburtstage Seiner Maje­stät des Kaisers einem invaliden und mit Familie belasteten Unter-Officiere des Wiener Invaliden­hauses, dessen Bestimmung dem jeweiligen Inva- lidenhaus-Commando überlassen ist, verabfolgt. (D. 414, vom 22. Jänner 1838.) J13. Des Ignaz Puchfelder. Für einen verdienstvollen, mittellosen, mit Familie belasteten, aus Wien oder wenigstens aus Oesterreich gebürtigen Officier des Wiener Inva­lidenhauses. Das Capital besteht in einer äpereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht der Wiener Invaliden­haus-Commission zu. (D. 6739, vom 29. December 1849.) IJtJ. Des Postmeisters zu Wischau in Mäh­ren, Ignaz Punsch. Bestehend in Staats-Obligationen zusammen pr. 1233 fl. C. M., deren Interessen jährlich am Geburtstage weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. an Invalide zu vertheilen sind. Das VorschlagsrScht seht den fünf Invalidenhäuseru, die Verleihung dem Armee-Commando in Wien zu. (D. 3410, vom 7. September 1833.) 1*5. Radetzky-Stiftung. Vom Gemeinderathe der k. k. Haupt- und Re­sidenzstadt Wien, aus gesammelten patriotischen Beiträgen gegründet für mittellose Real-Invalide vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, der im Jahre 1848 errichteten Wiener Freiwilligen- Bataillone, dann jener Regimenter und Corps, deren Werbbezirke in Wien und in Oesterreich unter der Enns sind. Das Capital besteht dermalen in 131.100 fl. in Obligationen. 562 Das Präsentationsrecht steht nach Ableben des Feld­marschalls Grafen Radetzky, dem jeweiligen Chef des Armee-Ober-Commando, und das Verleihungsrecht dem Gemeinderathe der Stadt Wien zu. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens besorgt der Wiener Magistrat. (L. 6030, vom 30. October 1831.) Modificirter Stift brief, ddo. Wien am 8. Februar 1858. Zur Betheilung aus dieser Stiftung sind be­rufen: Die k. k. Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts nachgenannter vier Ka­tegorien von Truppenkörpern, welche in den Kriegsjahren 1848 und 1849 invalid geworden sind, oder wenigstens in jenen Jahren dem streit­baren Stande der k. k. Armee angehörten: a) der im Jahre 1848 errichteten Wiener Frei- willigen-Bataillons, und beziehungsweise des 24. Feld-Jäger-Bataillons; b) des Infanterie-Regiments Hoch- und Deutsch­meister Nr. 4; c) der Regimenter, Bataillons und Corps, die sieh zumTheile aus der Residenz-Stadt Wien ergänzen; d) aller übrigen Regimenter, Bataillons und Corps der gesammten k. k. österreichischen Armee. Invaliden einer späteren Kategorie haben erst Anspruch auf die Betheilung, wenn kein geeigne­tes Individuum einer früheren Kategorie mehr vorhanden ist. Auch die mit Reservations-Urkunden und Ab­schied entlassenen Invaliden haben Anspruch auf die Stiftung bei Vorhandensein obiger Be­dingnisse. Jedoch haben die nach Wien zuständigen oder die auf Rechnung der Stadt Wien gestellten, dann die in den Kriegsjahren 1848 und 1849 invalid ge­wordenen Krieger, in jeder Kategorie den Vorzug. Das Sliftungs-Capital besteht gegenwärtig in 195.699 fl. C. M. und 50 fl. W. W., theils in öffent­lichen, tlieils in Privat-Obligationen, wovon 112 Stiftlinge mit 60 fl. C. M. jährlich jeder betheilt sind. Bei eintretendem Ableben eines Stiftlings geht der Stiftungs-Genuss auf dessen Witwe oder Kinder, und zwar auf letztere bis zum 18. Lebens­jahre über, jedoch in der Regel nur, wenn die Ehe noch während der activen Dienstleistung des Kriegers geschlossen worden war. Nach dem Ableben des Feldmarschalls Grafen Radetzky, welcher das Presentations- und Verleihungs­recht in sich vereinigte, ging das Präsentationsrecht auf den Chef des Armee-Ober-Coinmaudo, und das Ver- leihungsrecht auf die Commune Wien über. (Abtli. 20, Nr. 776, vom 14. März 1838.) J a (i. Uadetaky-Stiftung. Gegründet von dem geheimen Bathe Frei­herrn v. Skrbensky, zur Betheilung eines Invali­den des 10. Jäger-Bataillons auf Lebensdauer mit den Interessen des Capitals pr. 815 fl. C. M. in einer Spereentigen Verlosungs-Obligation. (L. 3912, vom 14. August 1832.)

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