Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 557 Das Stiftungs-Capital bestellt in einer 5per- centigen National-Anlehens-Obligation pr. 350fl.; der Betheilungs-Tag ist der 30. Mai jeden Jalires. Das Betheilung-srecht* steht dem jeweiligen Invali- denhaus-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 1230, vom 27. Mai 1837.) 60» Iglauer Invaliden-Stiftung. Gegründet im Jahre 1849 von einem Vereine zu Iglau, zur Betheilung einiger der würdigsten Invaliden von der, aus dem vormals bestandenen Iglauer Kreise assentirten, oder später zu assen- tirenden Mannschaft vom Feldwebel oder Wacht­meister abwärts, mit Geld-Unterstützungen. Das Capital beträgt dermalen 2129 fl. in 5per- centigen Staats-Obligationen, und wird von einem Comité verwaltet. Das Verleihungsrecht hat Seine Excellenz der Herr Feldzeugmeister Freiherr v. Kempen, und nach dessen Ableben der jeweilige Commandirende des Kronlandes Mähren. (Section III, Abth. 4, Nr. 3303, vom 14. October 1833, und Nr. 6430, vom 13. August 1834.) 61. „ Julien-Stiftung.“ Gegründet von ei­ner unbekannt bleiben wollenden Wohlthäterin. Das' Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. C. M., wo­von die Interessen am 5. Mai eines jeden Jahres an einen im Wiener Invalidenhause befindlichen dürftigen, mit keiner ähnlichen Unterstützung be­theilten Invaliden nach dem Ermessen der vom Armee-Ober-Commando bestimmt werdenden Be­hörde verabfolgt werden. (D. 3179, vom 26. November 1842.) 6?. Des Armee-Lieferanten Samuel Kann zu Pressburg. Aus Anlass der Lebensrettung Seiner k. k. Apostolischen Majetät, für verdiente Krieger des Tyrnauer Invali denhau ses. Das Capital besteht aus einer 4*4 percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. Das Betheilungsrecht steht dem’ obberührten Inva- lidenhaus-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 3104, vom 12. Dec. 1833.) 63> Des k. k. Hauptmannes Martin Kappel. Für krüppelhafte, ohne ihre Schuld verarmte Personen, ohne Unterschied des Geschlechtes und des Militär- oder Civil-Standes, gewidmet; nur hat bei gleicher Dürftigkeit eine Person des Mili­tär-Standes den Vorzug. Der Interessen-Genuss von 112 fl. C. M. des Capitals von 3400 fl. in ver­schiedenen Obligationen ist für zwer Individuen be­stimmt. Das Vorschlagsrecht besitzt das Armee-Commando in Wien, das Betheilungsrecht das Armee-Ober-Com- mando. (L. 180, vom 25. Jänner 1809.) 6%. Des k. k. General-Majors Adam Laurenz v. Keller. Bestehend in vier Actien def k. k. priv. österr. National-Bank pr. 5200 fl., deren Interessen-Divi- denden dazu gewidmet sind, um hiervon vier mit­tellose verdienstliche pensionirte und gebrechliche in oder ausser einem Invalidenhause lebende sub­alterne Officiere lebenslang zu betheilen. Das Vorschlagsrecht ist den Commandanten der Invalidenhäuser zu Wien, Prag, Tyrnau und Pettau, das Verleihungsrecht den betreffenden Armee- oder Armee- Corps-Commanden eingeräumt. (D. 6342, vom 31. December 1833.) 65. Des verstorbenen pensionirten fürstlich Dietrichstein’schen Bathes Johann Kerxkovsky für invalide Krieger der österreichischen Armee. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4‘/3per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., von deren Interessen jährlich fünf der krüppelhaftesten Invaliden des hiesigen Invaliden­hauses betheilt werden. (Section III, Abth. 4, Nr. 9392, vom 7. Sept. 1833.) 66. Des k. k. Majors Joseph Grafen Kinslty. Von 100 fl. jährlich für 4 Invalide vom Feld­webel und Wachtmeister abwärts, deren Dienst­untauglichkeit aus den Feldzügen von 1848 und 1849 in Italien und Ungarn, oder von Bewältigung der Aufstände in den anderen Provinzen der öster­reichischen Monarchie in diesen beiden Jahren datirt, und wovon jeder zu seinen ärarischen Be­zügen eine lebenslängliche Zulage von 25 fl. C. M. jährlich am 18. August, als dem Geburtsfeste Sei­ner Majestät des Kaisers Franz JosephL, so lange erhalten soll, als aus Böhmen gebürtige Invaliden der erwähnten Kategorie vorhanden sind. Das Verleihungsrecht hat sich der Widmer Vorbe­halten. (D. 4347, vom 28. Juli 1850.) 6?« Des verstorbenen Gendarmerie-Rittmei­sters Johann v. Kiszelényi für fünf invalide Gendarmen des 3. Gendarmerie-Regiments, deren Wahl dem jeweiligen Commandanten dieses Regi­ments zusteht. Das Stiftungs-Capital besteht in 500 fl. C. M. Spercentiger Staats-Schuldverschreibungen, de­ren Interessen jährlich am 11. Juli zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.299, vom 9. Nov. 1835.) 68. Der Einwohner des Kolomea-Kreises in Galizien. Zum Andenken an die Anwesenheit Seiner k. k. Apostolischen Majestät in der Kreisstadt Kolo- mea im October 1851 zum Unterhalte k. k. öster­reichischer Militär-Invaliden. Das Capital besteht in einer npercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 2535 fl. C. M. Das Armee-Commando in Galizien hat das Bethei­lungsrecht. (Section III, Abth. 4, Nr. 5141, vom 11. Dec. 1853.) 69. Des Grafen Joseph Kolowrat-Kra- kowsky, Freiherrn v. Ugezd. Für einen auf dessen Herrschaften gebürtigen Invaliden, und wenn sich kein solcher fände, für den sonst verdienstlichsten Invaliden, welchen das Militär-Commando in Böhmen zu benennen hat. Das Capital besteht in einer 4percentigen Obliga­tion von 1360 fl. Die Betheilung geschieht jährlich. (D. 5193, vom 26. December 1812.)

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