Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

558 Stiftungen. 90. Der Comité- Glieder, nämlich: Franz Dolezal, Znaimer städtischer Rentmeister, Matthäus Eisinger, bürgerlicher Handelsmann und Senior des bürgerlichen Handels-Gremiums in Wien, dann Wilhelm Hassfurter, k. k. Oberst-Jägermeister- Amts-Concipist, welche die Errichtung des Denk­males zu Znaiin für den auf dem Schlachtfelde ge­bliebenen Obersten des 10. Feld-Jäger-Bataillons, Carl v. Kopal, veranlassten, für Invalide dieses Bataillons, unter dem Namen: „Kopal-Invalf- den-Stiftung.“ Vorläufig wurden von dem Stiftungs-Capitale pr. 4800 fl. C. M. in 5percentigen Staats-Obliga­tionen drei Stiftplätze, nämlich der erste zu 120 fl., der zweite und der dritte zu 60 fl. jährlich creirt. Das Ernennungsreeht steht dem General der Caval- lerie, Franz Grafen v. Sehlik, nach seinem Ableben aber dem Armee-Ober-Commando zu, welch' letzterem auch die Obsorge über die Stiftung zusteht. (Section III, Abtli. 4, Nr. 8732, vom IG. Oct. 1854.) 91. Des k. k. Artillerie - Hauptmannes Jo­hann Kothny. Für einen, von der Herrschaft Eisenberg in Mähren (Olmützer Kreis) gebürtigen, in Ungarn realinvalid gewordenen Unter-Kanonier, in dessen Ermanglung für einen solchen Bombardier, und falls keine derlei Individuen vorhanden sind, für drei der vorzüglichsten Zöglinge eines Militär- Erziehungshauses. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. HO fl. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Oher-Com- mando zu. (D. 1995, vom 2. April 1850.) 98. Der Stadtgemeinde Krems, unter dem Namen :„KremserInvaliden-Unterstützungs-F ond”, für die von der Stadt Krems gestellten und invalid gewordenen Krieger vom Feldwebel abwärts, wel­che die Feldzüge in den Jahren 1848 und 1849 mitgemacht haben, und in deren Ermanglung für andere von der Stadt Krems gestellte und invalid gewordene Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1700 fl. C. M., dessen Verwahrung und Verrechnung der genannten Stadtgemeinde zusteht. Dem jeweiligen Gemeinde-Vorstände steht das ße- theilungsrecht zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7982, vom 28. Juli 1855.) 93» Des Vicariates zu firnmau in Böhmen, für einen aus demKrumauer Kreise gebürtigen inva­liden Gemeinen aus den Feldzügen der Jahre 1813 und 1814, und in Ermanglung eines solchen, für einen anderen Invaliden, mit einer jährlichen Zu- lage. Das Capital besteht in 1025 fl. C. M. zu 5pCt. Das Verleihungsrecht besitzt nach dem Ableben des Feldmarschalls und Hof-Kriegsraths-Präsidenten , Carl Fürsten zu Schwarzenberg, der jeweilige Majorats-Erbe. (D. 6083, vom 3. October 1815.) 9?ft. Der Grosshändlers - Tochter Maria v. Kurzbeck zur Betheilung von vier in Nieder- Oesterreich gebornen im k. k. Militärdienste er­blindeten und in deren Ermanglung vor dem Feinde blessirten Soldaten vom Feldwebel und Wacht­meister abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in 4000fl. 5per- centiger Staats-Schuldverschreibungen. Das Präsentationsrecht zur Stiftung steht dem k. k. Landes-General-Commando in Wien zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1G26, vom 12. Febr. 1857.) 95« Des k. k. Kämmerers und Majors in der Armee, Carl Grafen Baillet de Latour, als Bei­trag zur Latour-Stiftung. Das Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1400 fl., wovon die Interessen alljährlich am 25. Juni, als dem Ge­burtstage des verstorbenen Feldzeugmeisters und Kriegs-Ministers Theodor Grafen Baillet de La­tour, zum Andenken an denselben an drei vom Armee-Ober-Commando zu wählende Invalide des 28. Infanterie-Regiments lebenslänglich erfolgt werden sollen. (D. 468, vom 27. Jänner 1850.) 96. Latour-Stiftung, gegründet von dem k. k. Rechnungsrathe J. B. Weiss durch Sammlung von Geldbeiträgen, für in den Feldzü­gen der Jahre 1848 und 1849 dienst- und erwerbs­unfähig gewordene Krieger der ungarischen, ita­lienischen und croatischen Armee, welche mit Stiftungsbeträgen von je 20 fl. lebenslänglich be­theilt werden sollen. Nach ihrem Tode gehen die Stiftungsgenüsse auf ihre Witwen, und nach deren Tode auf die Waisen, bis zu deren Normal-Alter, über. Das Stiftungs-Capital besteht in 7300 fl. in Obligationen und das Verleihungsrecht steht bei der ungarischen Armee dem Feldzeugmeister Freiherrn v. Haynau, bei der italienischen dem Feldmarschalle Grafen Radetzky und bei der croatischen dem Feldzeugmeister Grafen Jel- lacic zu. (Ad D. 4267, vom 17. Juli 1850.) Nachtrags-B es timmu ng. Das Capital pr. 7300 fl. der im Jahre 1850 errichteten Latour- Invaliden-Stiftung hat sich auf die bedeutende Summe von 55.800 fl. in Obligationen dadurch er­höht, dass der von der Lotterie für die fünf Inva- liden-Fonde erhaltene Antheil am Rein-Ertrage, sowie die sonst eingeflossenen milden Beiträge, capitalisirt wurden. Es werden demnach von dem erhöhten Stif­tungs-Erträgnisse zu den bereits bestehenden 18 Stiftungsplätzen zu je 20 fl. — Einhundert zehn Stiftungsplätze zu je 20 fl. für in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 dienst- und erwerbs­unfähig gewordene Krieger, und in deren Er­manglung für dienst- und erwerbsunfähig gewor­dene Krieger des gesammten österreichischen Heeres ohne Unterschied der Abtheilung neu errichtet. Das Verleihungsrecht dieser 110 Stiftungsplätze, sowie auch der bereits bestehenden 18 Stiftungsplätze soll im Falle des Ablebens des Feldmarschalls Grafen Radetzky, Feldzeugmeisters Grafen Jellacic und Feld­zeugmeisters Freiherrn von Haynau, dem k. k. Armee-

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