Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. B. Für Invalide. 551 fl. Krainerische Adelsberger Grotten- Invaliden-Stiftung zur Betheilung Eines oder meh­rerer im Allerhöchsten Dienste invalid geworde­ner, in keinem Invalidenhause untergebrachter Krieger, wobei die in Adelsberg, und in deren Ermanglung andere in Krain geborne Invaliden den nächsten Anspruch haben. Das bei der Landes-Haupt-Casse zu Laibach deponirte Stiftungs-Capital besteht in 413percen- tigen Staats-Obligationen, zusammen pr. 1000 fl. Die Betheilung hat alljährlich am 11. März, an welchem Tage im Jahre 1857 der Allerhöchste Besuch Ihrer k. k. Majestäten in der Grotte zu Adelsberg stattfand, zu geschehen. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen politi­schen Landes-Chef Krains zu. (Abth. 20, Nr. 3003, vom 17. September 1857.) *<5. Des k. k. Post-Officialen Constantin Adatnék, aus Anlass der glücklichen Lebens­rettung Seiner Majestät des Kaisers, für einen der bravsten österreichischen invaliden Krieger, ohne Unterschied der Nationalität. Das Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung von 100 fl., mit des­sen Interessen immer am 12. März die lebensläng­liche Betheilung geschieht. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 3816, vom 28. Oct. 1833.) 3. Aspern-Stiftung. Aus mehreren Beiträgen zu Gunsten der, durch feindliche Wunden undienstbar gewordenen, insbesondere der, in der Schlacht bei Aspern ver­wundeten, und dadurch realinvalid gewordenen Krieger. Das Capital besteht in 25.330 fl. W. W., und 210 fl. C. M., wovon die Interessen jährlich am 21. Mai an 27 Invaliden vertheilt werden. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (D. 1412, vom 1. Juni 1843.) tfl« Der Katharina Avakumovielt, geborne Czukaly. Das Capital besteht in 400 11. G. M. Von den abfallenden Interessen erhalten fünf Real-Invali­den im Pesther Invalidenhause jeder auf seine Le­benszeit eine monatliche Zulage. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Commando in Ungarn zu. (W. 16, vom 11. Jänner 1820.) 3, Des Grafen Joseph Baworowski. Für fünf Invaliden des in Galizien zu errich­tenden Invaliden-Hauses, oder, so lange diese Er­richtung nicht stattgefunden hat, für fünf Paten- tal-Invaliden aus dem Czortkower oderTarnopo- ler Kreise. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Obligation pr. 1200 fl. C. M., wo­von die Interessen jährlich am 18. August ver­theilt werden. Das Verleihungsrecht steht der obersten Militär­Behörde in Galizien, die Obsorge über die Stiftung dem Armee-Ober-Commando zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 5238, vom 12. Juli 1854.) 6, Des k. k. Gubernial-Rathes Wenzel Ritter v. Bergenthal, vermehrt durch eine in den Gerichtsbezirken Hohenelbe, Starkenbach und Roehlitz eingeleitete Sammlung. Das Capital besteht in 3 Stück Spercenti gen Obligationen des freiwilligen National-Anlehens vom Jahre 1854, zusammen pr. 1200 fl. C. M., von deren Interessen k. k. österreichische Militär- Invaliden, welche bei ihrer Aufnahme in den Mi­litär-Stand Gemeinde-Angehörige der drei obbe­nannten Bezirke waren, eine Invaliden-Versorgung vom Staate gemessen, dann in besagten Bezirken ihren ordentlichen bleibenden Wohnsitz haben, vorzugsweise aber solche der obbezeichneten In­validen, welche im k. k. Militär-Dienste verwun­det worden sind, mit einer lebenslänglichen Rente jährlicher 30 fl. C. M. für jeden — betheilt wer­den sollen. Von dieser Rente ist den Stiftlingen das erste Drittel am 24. April jeden Jahres, als dem Allerhöchsten Vermählungsfeste Seiner Apostolischen Majestät desKaisersFranz JosephL, das zweite Drittel am 18. August, als am Geburts­feste Seiner Apostolischen Majestät, und das let zte Drittel am 24. December jeden Jahres, als am Ge­burtsfeste Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, auszubezahlen. Die Verwaltung der Stiftung ist dem k. k. Bezirks- Amte zu Hohenelbe gegen alljährliche Verrechnung an die k. k. Hofkriegs-Buchhaltung überlassen ; das Ver­leihungsrecht aber steht der höchsten Militär-Behörde im Kronlande Böhmen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 12.774, vom 5. Dec. 1855.) ?• Des verstorbenen pensionirten Hauptman­nes Philipp Bergler, für zwei aus Böhmen ge­bürtige Invaliden des Prager Invalidenhauses, welche bei der Jäger-Truppe gedient haben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1180 fl. Die Betheilung hat am 1. Mai jeden Jahres stattzufinden. Das Vorsehlagsrecht steht dem Prager Invaliden- haus-Commando, und das Ernemiungsrecht dem Landes- General-Commando zu Prag zu. (Abth. 20, Nr. 4131, vom 9. December 1857.) 8. Der Geschwister und Erben des k. k. Finanz-Ministerial-Rathes Wenzel Beyer, für zwei aus Czeikowitz in Mähren gebürtige Inva­liden. Das Stiftungs-Capital besteht aus einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleibungsreeht steht dem betreffenden Ge­meinde-Vorstände im Einverständnisse mit sämmtlichen Gemeinde-Räthen, unter Intervenirun'g und Zustimmung des jeweiligen Orts-Seelsorgers zu. (Abth. 20, Nr. 7, vom 6. März 1857.) 9. Eines patriotischen Bürgers Wiens, unter dem Namen eines „Biederfreundes des k. k. Militärs”.

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