Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)
Anhang
550 Stiftungen. Cadeten der k. k. Kürassier- und Dragoner-Regimenter, dann auf Equipirungs-Beitriige für mittellose Cadeten der besagten Regimenter bei ihrer Beförderung zu Officieren. Das Betheilungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (D. 2610, vom 17. Juni 1839, D. 303, vom 28. Jänner 1840, und D. 1432, vom 9. Mai 1845.) IO. Seiner königlichen Hoheit des k.k. Feldmarschall-Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchst Dieselben das k. k. 60. Infanterie-Regiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percen- tigen Metallique-Obligation Nr. 1709, ddo. 1. November 1856, pr. 3000 fl., deren Interessen als jährliche Zulage an den jeweiligen Regiments- Adjutanten oder die Bataillons-Adjutanten, in so- ferne sie einer Unterstützung bedürfen, zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1837.) 80. Der k. k. Feldzeugmeisters-Gemahlin Maria Gräfin v. Wimpfl' en, gebornen Freiin v. Eskeles. Zum Andenken an das von ihrem Gemahl geführte Commando des Infanterie-Regiments Nr. 59, und zur Erinnerung an die am 15. November 1839 stattgehabte Regiments-Fahnenweihe, hat dieselbe zwei5pcrcentigeStaats-Schuldverschreibungen jede pr. 1000 fl., mit der Bestimmung gewidmet, dass von den davon entfallenden Interessen eine tägliche Zulage von 6, 5, 3 und 2 kr. C. M. an vier altgediente Führer, Corporale und Gefreite dieses Regiments erfolgt werde. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiinents- Commandant. (D. 2640, vom 11. October 1841.) 81. Der k. k. Feldzeugmeisters-Gemahlin Marie Gräfin WimpíTen , gebornen Freiin v. Eskeles. Zur Erinnerung an die am 4. Juni 1854 zu Comoro stattgehabte Fahnenweihe des Linien- Infanterie-Regiments Nr. 22, und zur Betheilung von vier altgedienten durch musterhaftes Betragen oder bewiesene Tapferkeit besonders ausgezeichneten Führern, Corporalen und Gefreiten des erwähnten Infanterie-Regiments mit einer täglichen Zulage während ihrer aetiven Dienstleistung im Regimente. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung ä 2000 fl. C. M. Das Eniennuugsrecht steht über Vorschlag der Ba- tailloiis-Coiumaiidanteii dem jeweiligen Regiments-Com- mandanten zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8198, vom 6. Oct. 1834.) 8S* Des Kaufmannes Simon Winternitz zu Jassy, aus Anlass des am 2. October 1854 erfolgten Einmarsches der k. k. österreichischen Truppen in diese Stadt, wornach am 2. October jeden Jahres ein Veteran der in Jassy einmar- schirten k. k. Truppen, welche aus den k. k. Infanterie-Regimentern Fürst von Warschau Nr. 37, Freiherr v. Bianchi Nr. 55, dann aus dem Husza- ren-Regimente Graf Schlik Nr. 4 und aus dem Uhlanen-Regimente Erzherzog Carl Ludwig Nr. 7 bestanden, mit den Stiftungs-Capitals-Interessen betheilt werden soll. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percen- tigen in Silbermünze verzinslichen Staats-Schuldverschreibung Nr. 678, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 120 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 6236, vom 18. Juni 1835.) 83* Eines ungenannt seyn wollenden Wohlthäters. Aus Anlass der Allerhöchsten Vermählung Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Zur Betheilung eines verdienten Unter-Oft'i- ciers vom Depot-Bataillon des k. k. Infanterie- Regiments Nr. 48, am 24. April jeden Jahres. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- eentigen Staats-Schuldverschreibung per 160 fl. C. M. Das Ernennungsrecht steht dem Repot-Bataillons- Commandanten zu. (Section ill, Abth. 4, Nr. 2972, vom 26. März 1855). 83« Des ungarischen Landes- und Gerichts- Advocaten Wilhelm Jfiahoransky, ausUrmeny. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosbaren Staats - Schuldverschreibung pr. 110 11., deren Interessen alljährlich am 19. April, dem Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers Ferdinand, an zwei der im Dienste ältesten und wohlverdientesten Gemeinen des Infanterie-Regiments Nr. 2 zu vertheilen sind. Die Betheilung ist dem jeweiligen Commandanten des gedachten Regiments überlassen. (L. 579, von 18. Februar 1840.) 85« Des Capitulars der Abtei Melk, Chryso- stomus Zimmerman, zur bleibenden Erinnerung an die Ankunft Ihrer k. k. Majestäten in Grosswardein am 16. Mai 1857, für einen würdigen und braven Gendarmen des Postens Margittá in Ungarn, einschliessig des jedesmaligen Posten- Commandanten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen National-Anlehens-Obligation per 100 fl. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen respici- renden Stabs-Officiere und das Ernennungsrecht dein jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 2826, vom 7. September 1857.)