Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

550 Stiftungen. Cadeten der k. k. Kürassier- und Dragoner-Regi­menter, dann auf Equipirungs-Beitriige für mit­tellose Cadeten der besagten Regimenter bei ihrer Beförderung zu Officieren. Das Betheilungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (D. 2610, vom 17. Juni 1839, D. 303, vom 28. Jän­ner 1840, und D. 1432, vom 9. Mai 1845.) IO. Seiner königlichen Hoheit des k.k. Feld­marschall-Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchst Dieselben das k. k. 60. Infanterie-Regiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percen- tigen Metallique-Obligation Nr. 1709, ddo. 1. No­vember 1856, pr. 3000 fl., deren Interessen als jährliche Zulage an den jeweiligen Regiments- Adjutanten oder die Bataillons-Adjutanten, in so- ferne sie einer Unterstützung bedürfen, zu ver­theilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regi- ments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1837.) 80. Der k. k. Feldzeugmeisters-Gemahlin Maria Gräfin v. Wimpfl' en, gebornen Freiin v. Eskeles. Zum Andenken an das von ihrem Gemahl geführte Commando des Infanterie-Regiments Nr. 59, und zur Erinnerung an die am 15. Novem­ber 1839 stattgehabte Regiments-Fahnenweihe, hat dieselbe zwei5pcrcentigeStaats-Schuldverschrei­bungen jede pr. 1000 fl., mit der Bestimmung ge­widmet, dass von den davon entfallenden Interessen eine tägliche Zulage von 6, 5, 3 und 2 kr. C. M. an vier altgediente Führer, Corporale und Ge­freite dieses Regiments erfolgt werde. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiinents- Commandant. (D. 2640, vom 11. October 1841.) 81. Der k. k. Feldzeugmeisters-Gemahlin Marie Gräfin WimpíTen , gebornen Freiin v. Eskeles. Zur Erinnerung an die am 4. Juni 1854 zu Comoro stattgehabte Fahnenweihe des Linien- Infanterie-Regiments Nr. 22, und zur Betheilung von vier altgedienten durch musterhaftes Betra­gen oder bewiesene Tapferkeit besonders ausge­zeichneten Führern, Corporalen und Gefreiten des erwähnten Infanterie-Regiments mit einer täglichen Zulage während ihrer aetiven Dienst­leistung im Regimente. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung ä 2000 fl. C. M. Das Eniennuugsrecht steht über Vorschlag der Ba- tailloiis-Coiumaiidanteii dem jeweiligen Regiments-Com- mandanten zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8198, vom 6. Oct. 1834.) 8S* Des Kaufmannes Simon Winternitz zu Jassy, aus Anlass des am 2. October 1854 er­folgten Einmarsches der k. k. österreichischen Truppen in diese Stadt, wornach am 2. October jeden Jahres ein Veteran der in Jassy einmar- schirten k. k. Truppen, welche aus den k. k. In­fanterie-Regimentern Fürst von Warschau Nr. 37, Freiherr v. Bianchi Nr. 55, dann aus dem Husza- ren-Regimente Graf Schlik Nr. 4 und aus dem Uhlanen-Regimente Erzherzog Carl Ludwig Nr. 7 bestanden, mit den Stiftungs-Capitals-Interessen betheilt werden soll. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percen- tigen in Silbermünze verzinslichen Staats-Schuld­verschreibung Nr. 678, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 120 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com- mando zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 6236, vom 18. Juni 1835.) 83* Eines ungenannt seyn wollenden Wohlthäters. Aus Anlass der Allerhöchsten Vermählung Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Zur Betheilung eines verdienten Unter-Oft'i- ciers vom Depot-Bataillon des k. k. Infanterie- Regiments Nr. 48, am 24. April jeden Jahres. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- eentigen Staats-Schuldverschreibung per 160 fl. C. M. Das Ernennungsrecht steht dem Repot-Bataillons- Commandanten zu. (Section ill, Abth. 4, Nr. 2972, vom 26. März 1855). 83« Des ungarischen Landes- und Gerichts- Advocaten Wilhelm Jfiahoransky, ausUrmeny. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosbaren Staats - Schuldverschreibung pr. 110 11., deren Interessen alljährlich am 19. April, dem Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers Ferdinand, an zwei der im Dienste ältesten und wohlverdientesten Gemeinen des In­fanterie-Regiments Nr. 2 zu vertheilen sind. Die Betheilung ist dem jeweiligen Commandanten des gedachten Regiments überlassen. (L. 579, von 18. Februar 1840.) 85« Des Capitulars der Abtei Melk, Chryso- stomus Zimmerman, zur bleibenden Erinne­rung an die Ankunft Ihrer k. k. Majestäten in Grosswardein am 16. Mai 1857, für einen würdi­gen und braven Gendarmen des Postens Margittá in Ungarn, einschliessig des jedesmaligen Posten- Commandanten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen National-Anlehens-Obligation per 100 fl. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen respici- renden Stabs-Officiere und das Ernennungsrecht dein jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 2826, vom 7. September 1857.)

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