Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

4)86 Stiftungen. Erledigte Stiftungsplätze werden von den Statt- lialtereien der gedachten Kronländerconcu rsmässig ausgeschrieben, und vom Ministerium des Innern der Vorschlag Seiner k. k. Apostolischen Maje­stät vorgelegt. 39» Die Friedrich Ritter von Lichtenfels nie­der-österreichisch ständische ....................... F ür Söhne vonnieder-österreichischenLand- schafts-Beamten, oder für Söhne der bei der nieder-österreichischen Landesvertretung die­nenden Beamten, und nur in deren Ermang­lung kann derselbe an Söhne der bei einer k. k. nieder-österreichischen Landesbehörde angestellten Beamten verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt das nieder-öster­reichische Landes - Verordneten - Collegium, und nach dessen Auflassung die an dessen Stelle tretende Landesvertretung aus. Das Stiftungs-Capital befindet sich in der Verwaltung des ständischen Archives. ?40. Die mährisch-ständische........................... F ür Jünglinge aus dem Kronlande Mähren. Das Verleihungsrecht hat der mährisch-stän­dische Ausschuss. Diese Stiftungsplätze wer­den aus dem mährisch-ständischen Dome- stical-Fonde dotirt. IfJ» Des Oberstlieutenants in der Armee, Rudolph Freiherrn von Mandell ............................... V orzugsweise aus dem Kronlande Ungarn; wobei jene aus dem Biharer Comitate vor allen anderen berücksichtiget werden. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, re­spective seine Erben, aus. Das Stiftungs Capital ist auf der Herrschaft Nagy-Léta im Nord-Biharer Comitate intabulirt. tftS. Die Ulikos’sche..........................., . . . F ür Jünglinge ohne Unterschied des Stan­des und der Nationalität. Das Verleihungsrecht steht der Familie der Freiherren von Moser zu. Das Stiftungs- Capital wird von den nieder-österreichischen Ständen verwaltet. Anzahl der Plätze in den Cadeten­lnstituten und Erzie­hst" rn u. Schul­Coinpaj. 84 141 • 1 9 1 • 1 • 86 151

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