Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
4)86 Stiftungen. Erledigte Stiftungsplätze werden von den Statt- lialtereien der gedachten Kronländerconcu rsmässig ausgeschrieben, und vom Ministerium des Innern der Vorschlag Seiner k. k. Apostolischen Majestät vorgelegt. 39» Die Friedrich Ritter von Lichtenfels nieder-österreichisch ständische ....................... F ür Söhne vonnieder-österreichischenLand- schafts-Beamten, oder für Söhne der bei der nieder-österreichischen Landesvertretung dienenden Beamten, und nur in deren Ermanglung kann derselbe an Söhne der bei einer k. k. nieder-österreichischen Landesbehörde angestellten Beamten verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt das nieder-österreichische Landes - Verordneten - Collegium, und nach dessen Auflassung die an dessen Stelle tretende Landesvertretung aus. Das Stiftungs-Capital befindet sich in der Verwaltung des ständischen Archives. ?40. Die mährisch-ständische........................... F ür Jünglinge aus dem Kronlande Mähren. Das Verleihungsrecht hat der mährisch-ständische Ausschuss. Diese Stiftungsplätze werden aus dem mährisch-ständischen Dome- stical-Fonde dotirt. IfJ» Des Oberstlieutenants in der Armee, Rudolph Freiherrn von Mandell ............................... V orzugsweise aus dem Kronlande Ungarn; wobei jene aus dem Biharer Comitate vor allen anderen berücksichtiget werden. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, respective seine Erben, aus. Das Stiftungs Capital ist auf der Herrschaft Nagy-Léta im Nord-Biharer Comitate intabulirt. tftS. Die Ulikos’sche..........................., . . . F ür Jünglinge ohne Unterschied des Standes und der Nationalität. Das Verleihungsrecht steht der Familie der Freiherren von Moser zu. Das Stiftungs- Capital wird von den nieder-österreichischen Ständen verwaltet. Anzahl der Plätze in den Cadetenlnstituten und Erziehst" rn u. SchulCoinpaj. 84 141 • 1 9 1 • 1 • 86 151