Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stiftungen. 987 43. Des Grafen Alexander Níáko ...................... F ür Jünglinge katholischer, griechisch- unirter und reformirter Confession aus den Kronländern Ungarn, Croatien, Slavonien, dem Litorale, der Wojwodscliaft Serbien und dem Temeser Banate, dann Siebenbürgen, deren Muttersprache die ungarische ist. Das Verleihungsrecht behält sich der Stif­ter vor, und geht dann auf seine Deseenden- ten über. itt. Die Freiherr von O’Brady’sche................ F ür Jünglinge irländischer Geburt und Ab­stammung. Das Verleihungsrecht hat der Erzbischof von Dublin. Sollte von diesem kein geeigne­ter Aspirant vorgeschlagen werden, erfolgt die Besetzung durch das Armee-Ober-Com- mando. 45. Die Stiftung der Stadt Ofen......................... F ür Söhne von Bürgern der Hauptstadt Ofen; nur wenn aus den Bürgersöhnen sich keine Aspiranten melden, kann dieser Stif­tungsplatz auch an Söhne von Gemeinde- Angehörigen, wenn sie auch das Bürger­recht im engeren Sinne nicht erworben haben, verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt der Gemeinde­rath aus. Das Stiftungs-Capital ist auf Gemeinde-Reali­täten unaufkündbar intabulirt. 40. Die Graf Carl Ogara’sclie........................... F ür Söhne k. k. Officiere von irländischer Geburt, und in deren Ermanglung für adelige Jünglinge irländischer Abstammung. Das Verleihungsrecht steht dem Armee- Ober-Commando zu. Wegen unzureichenden Capitals dermal unbesetzt 41?. Der freiherrl. Familie Orczy.................... Für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht hat die gedachte Fa­milie auszuüben. 48. Die Stiftung der Stadt Pesth.................... Vorzugsweise für Jünglinge ungarischer Nationalität. Anzahl der Plätze in den Cadeton­Instituten und Akade­mien Erzie- liungs- häusern u. Schul­Compag. 86 151 1 1 1 1 2 2 94 151

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