Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stiftungen. 985 Anzahl der Plätze in den Cadeten­Insdiituten und Akade­Erzie- hungs- liäusern u. Sehul- Compag. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Militär-Commandanten von Siebenbürgen zu. Wegen unzureichenden Capitals dermal un­besetzt. 82 136 35» Die Major Joseph Kraus’sche ................... F ür Söhne von derMannschaft des 9. Husza- ren-Regiments, in deren Ermanglung haben Söhne der übrigen Huszárén-, dann der unga­rischen Infanterie-Regimenter Anspruch. Das Vorschlagsrecht hat der jeweilige Com­mandant dieses Regiments; das Verleihungs­recht das Arinee-Ober-Commande. 4 36. Die General-Major Sigmund von Lázár’sche Für Officiers-Söhne oder Jünglinge adeli­ger Familien aus dem Temeser Banate. Jüng­linge aus der Familie des Stifters haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht für einen Platz steht dem Gouverneur und commandirenden General im Banate Feldmarschall-Lieutenant Grafen Coronini-Cronberg und nach dessen Ableben dem jeweiligen Militär-Landes-Chef im Banate zu; während rücksichtlich des zweiten Stif­tungsplatzes dem Stifter, respective dessen Erben, das Präsentationsrecht Vorbehalten ist. 2 3Í» Die Oberst Johann Ritter von Iiöwen­thal'sclie.......................................................... Für Söhne österreichischer Unterlhanen. Das Verleihungsrecht übt auf Lebenszeit der Stifter aus, nach dessen Tode übergeht solches an den jeweiligen Chef der Militär-Bildungs- Anstalten. • 1 38. Die IiUdoviceal-Stiftung, und zwar: TT • t. .'iDie Anzahl der Ungarischer Ahtheilung; sti(l lälze croatisch-slavomscher ,, ) , f » , , ... ” (noch nicht test- s Grl)is cli-])a, mitis clicr ^ j gestellt Für Jünglinge aus den betreffenden Kron- ländern. ♦ • 84 141

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