Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

974 Stiftungen. Der hiernach noch erübrigende Interessen-Betrag, welcher nach der Anordnung des Stifters für jede Gemeinde wenigstens in jährlichen 100 fl. C. M. bestehen soll, ist zur Erreichung besonderer, zu Gunsten der genannten beiden Gemeinden ange­ordneten kirchlichen Zwecke bestimmt. Das Verwendungsrecht steht dem Brooder Grenz-Regimente zu. (B. 3619, vom 31. Juli 1847.) £?• Der Oberlehrers-Witwe Susanna Plitzner. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen 9 fl. 36 kr. 0. M., als den Zinsen eines Capitals pr. 260 fl. W. W. und 140 fl. C. M., die für arme Witwen, Waisen, Hausarme und arme Schulkinder der Militär-Grenze bestimmt sind. Die Vertheilung geschieht durch den Militär-Communitäts-Magistrat zu Peterwardein. (C. 156, vom 27. Februar 1807.) Des k. k. Majors Anton Freiherrn von Portner. Das Capital besteht in 684 fl. C. M. Von den Spercentigen Zinsen sollen, nach Absterben des Majors Anton Freih. v. Portner, die armen Kinder, vorzugsweise der Portner’schen und nach deren Erlöschung jene der Franz Freih. v. Jellacic’schen Familie erzogen werden; auf den Fall aber, als diese beiden Familien ausstürben, hat dieses als ein unwiderrufliches Eigenthum für die Erziehung armer Grenzkinder gewidmete Capital dem Grenz-Studienfonde anheim zu fallen. Das Verwendungsrecht hat die Miiitär-Communität zu Zengg. (B. 267, vom 20. Jänner 1834.) SO« Des k. k. Oberlieutenants Daniel Ilodic von Berli- nenkampf. Die Widmung besteht in dem, dass die Zinsen von dem Ca­pitale pr. 3000 fl. W.W. als Stipendium einem Knaben seiner Ver­wandtschaft zugewendet werden. Das Verleihungsrecht hat der Oberlieutenant Stephan von Rodic, und nach dessen Tode der von ihm hierzu Ernannte. (Vom 22. October 1803.) 30« Der Maria Victoria von liupp. Siehe A, Nr. 56. 31« Des k. k. Feld-Stabsarztes Johann von Schlisch. Derselbe hat drei Wiener Stadt-Banco-Obligationen im Ge- sammtbetrage von 3000 fl. W. W. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von In­strumenten für die Aerzte der beiden Warasdiner Grenz-Regi- menter und zur Anlegung einer im gemeinschafiliehen Spitale zu Beiovar aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Grenz-Truppen-Brigade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments- oder Chef-Aerztea der Warasdiner Regimenter zu bewirken. (B. 5411, vom 31, December 1841.)

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