Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)

Stiftungen

Stiftungen. 949 Anzahl der Plätze in Cadeten­den Erzie­dische Ausschuss. Diese Stiftungsplätze wer­den aus dem mährisch-ständischen Dome- stical-Fonde dotirt. Instituten und Akade­48 hungs- häusern u. Schal* Compag. 148 2*6. Die Mikos’sche ................................... . . F ür Jünglinge ohne Unterschied des Stan­des und derNationalität. Das Verleihungsrecht steht der Familie der Freiherren von Moser zu. Das Stiftungs-Capital wird von den nie­derösterreichischen Ständen verwaltet. 1 25. Die O’Brady’sche ....................................... F ür Jünglinge irländischer Gehurt und Ab­stammung. Das Verleihungsrecht hat der Erzbischof von Dublin. 1 • 2ß. Die Ogara’sche............................................... Für Söhne k. k. Officiere von irländischer Geburt, und in deren Ermanglung für adelige Jünglinge irländischer Abstammung. Der je­weilige General-Genie-Director hat das Ver­leihungsrecht. Wegen unzureichenden Capitals dermal un­besetzt. 1 2?. Die Herzog Reichstädt’sehe...................., Für Söhne der Mannschaft des Infanterie- Regiments Nr. 60. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Commandant dieses Regiments. 1 28. Die Rüdt’sclie ............................................... ' Ohne besondere Widmung. Der jeweilige General-Genie-Director hat das Verleihungs­recht. Wegen unzureichenden Capitals noch unbesetzt. 1 29- Die Sehellenburg’sche................................ Für Officiers-Söhne aus der croatischen Militärgrenze. Das Vorschlagsrecht steht dem Militär-Gouvernement in Agram, das Be­setzungsrecht dem Armee-Ober-Commando zu. Wegen unzureichenden Capitals dermal un­besetzt. 1 30. Die Sabbas Toköly’sche................................ Für Söhne von Offieieren der k. k. Grenz- Regimenter illyrisch-serbischer Nation und 4 * 57 149

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