Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1856)
Stiftungen
Stiftungen. 903 ments-Commando aus seinem Bezirke drei, der Pancsovaer Magistrat aber gemeinschaftlich mit der Wahlbürgerschaft aus dem Bereiche der Militär-Grenz-Communität Pancsova zwei Individuen in Vorschlag zu bringen. Das Verleihungsrecht steht auf lebenslang dem Herrn General- Major Freiherrn von Augustin, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Grenz-Truppen-Brigadier zu Pancsova zu. Dem Armee-Ober-Commando ist die Aufrechthaltung dieser Stiftung übertragen. , (Section III, Abth. 8, Nr. 2199, vom 27. April 1855.) 23. Des Oedenburger Comitats - Gerichtstafel-Beisitzers und gräflich Szechényschen Güter-Directors Joseph von Ernuszit. Bestehend in 1500 fl. Staats - Obligationen , wovon die Interessen jährlich an dem Geburtstage Seiner Majestät des jetzt und künftig regierenden Monarchen an gebrechliche invalide Gemeine und Unter-Officiere des Tyrnauer Invalidenhauses durch den Inva- lidenhaus-Commandanten zu vertheilen sind. (D. 4028, vom 21. August 1832.) 28* Des Gerichtstafel-Beisitzers Joseph von Ernuszt, zu Oedenburg. Bestehend in einer 4percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 2214 fl. 21% lcr., wovon die jährlichen Interessen auf Zulagen von 2 kr. C. M. pr. Kopf für aus Ungarn und dessen Nebenländern gebürtige ausgezeichnete Invalide bestimmt sind. Das Verleihungsrecht hat das Armee-Commando in Ungarn. (W. 938, vom 23. Juni 1847, und D. 2587, vom 6. August 1847.) 20» Des Grafen Casimir Esterházy. Für zwei der verdienstvollsten im Wiener Invalidenhause befindlichen Invaliden der beiden Siegestage von Custozza und No varra. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spereentigen Schuldverschreibung pr. 210 fl. und das Haus-Cominando hat die Betheilung zu veranlassen. (D. 1599, vom 13. März 1850.) 30. Seiner Durchlaucht des k. k. Feldzeugmeisters Nicolaus Fürsten Esterházy. Die Widmung ist für invalide Soldaten der ungarischen Natio- nal-Regimenter, vom Unter-Officier abwärts, mit den Zinsen eines Capitals von 51.150 fl. W. W. Das Verleihungsrecht hat der Stifter und dessen Erben. (D. 1318, vom 29. März 1811.) 31. Des Franz Joseph von Falk. Das Capital besteht in. 10.000 fl. C. M., wovon die Spercen- tigen Interessen zu Gunsten jener Soldaten, die in den Kriegen 1813, 1814 und 1815 verwundet, zum Militärdienste untauglich geworden sind, und keine anderen Subsistenzmittel besitzen, nach dem Ermessen und Vorschläge des jeweiligen Chefs der III. Section des Armee-Ober-Commando, unter Genehmlialtung Seiner Majestät, verwendet werden. (D. 1800, vom 25. April 1849.)