Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1854)

Stiftungen

Stiftungen. 839 5£. Des k. k. Feldmarscliall-Lieutenants Joseph Walthör von Waldenau. Das Capital besteht in Obligationen pr. 57.986 fl. C. M. und in 83 fl. in Einlös-Sclieinen, dann in sechs Stück Actien der k. k. privi- legirten österreichischen National-Bank. Das Erträgniss ist bestimmt zu jährlichen Zulagen, jede zu 100 fl. C. M. für durchaus würdige Cadeten der k. k. Kürassier- und Dragoner-Regimenter, dann auf Equipirungs-Beiträge für mit­tellose Cadeten der besagten Regimenter bei ihrer Beförderung zu Officieren. Das Betheilungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando zu. (D. 305, vom 28. Jänner 1840.) 55. Der k. k. Feldmarschall-Lieutenants-Gemalilin Maria Gräfin von Wimpffen, geborne Freiin von Eskeles. Zum Andenken an das von ihrem Gemahl geführte Commando des Infanterie - Regiments Nr. 59, und zur Erinnerung an die am 15. November 1839 stattgehabte Regiments-Fahnen­weihe, hat dieselbe zwei Spercentige Staats-Schuldverschreibun­gen, jede pr. 1000 fl., mit der Bestimmung gewidmet, dass von den davon entfallenden Interessen eine tägliche Zulage von 6, 5, 3 und 2 kr. C. M. an vier altgediente Führer, Corporale und Gefreite dieses Regiments erfolgt werde. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (D. 2640, vom 11. October 1841.) 56. Des Gina Wuko. Zur Gedächlnissfeier des 17. Octobers 1817, als dem Tage der Allerhöchsten Ankunft weiland Seiner Majestät des Kai­sers Franz I. in Sémiin. Das Capital besteht in 400 fl. C. M., dessen Zinsen alle Jahre an diesem Tage an zwei verdiente Gemeine der jeweilig dortigen Garnison zu erfolgen sind. Das Militär- und Civil-Gouvernement in Temeswar hat das Ver­leihungsrecht. (Vom 19. Juni 1818.) 59. Des ungarischen Landes- und Gerichts-Advocaten Wil­helm Kahoransky, aus Urmeny. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosbaren Staals- Schuldvcrschreibung pr. 110 fl., deren Interessen alljährlich am Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers Ferdinand an zwei der im Dienste ältesten und wohlverdientesten Gemei­nen des Infanterie-Regiments Nr. 2 zu vertheilen sind. Die Betheilung ist dem jeweiligen Commandanten des gedachten Regiments überlassen. (L. 579, vom 18. Februar 1840.)

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