Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1854)

Stiftungen

Stiftungen. 837 Utl. Des k. k. Majors Cajetan von Siemonski. Bestehend in einer öpercentigen Staats - Schuldverschrei­bung pr. 600 fl. C. M., wovon die Interessen unter jene Mann­schaft der 8. Escadron des 3. Huszaren-Regiments, welche un­ter des Stifters Commando gedient hat, jährlich am 28. Februar, und bei deren Abgang unter die mit Tapferkeits - Medaillen decorirte Mannschaft des nämlichen Huszárén - Regiments jähr­lich am Musterungstage zu gleichen Beträgen vertheilt, während der Zeit aber, wo wegen Mangel an dazu geeigneten Indivi­duen keine Vertheilung Statt haben kann, die Zinsen in so lange, bis sich dazu die Gelegenheit ergibt, stets zum Capitale geschlagen werden. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (N. 2471, vom 24. Juli 1839.) Hü. Des k. k. Capitän-Lieutenants Jacob von Sperg. Das Capital besteht in einer 5percentigen Verlosungs-Obliga­tion von 915 fl., von deren Interessen ein besonderer Equipirungs- beitrag von 60 fl. an jene Individuen verabfolgt werden soll, welche Zöglinge eines Militär-Erziehungshauses gewesen, und zuOfficieren im Infanterie-Regimente Nr. 53 befördert Avorden sind. Das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Commando zu. (D. 2248, vom 28. Juni 1847.) HA» Des Carl Strakaty, Tabak-Districts-Verlegers in Böh- misch-Leippa. Das Capital besteht in einer Öpercentigen k. k. Staats-Schuld­verschreibung pr. 500 fl., deren jährliche Interessen an jedem 15. August, als dem Gedächtnisstage des im Jahre 1799 erfochte­nen Sieges bei Novi, an acht Mann (1 Corporal und 7 Gemeine) des Infanterie - Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4, worunter sich immer Ein Mann der 6. Compagnie zu befinden hat, vom Regiments-Commando zu vertheilen sind. (K. 1945, vom 22. April 1847.) Hf. Des k. k. Rittmeister-Auditors Joseph von Szathmáry. Das Capital besteht in einer Staats - Schuldverschreibung pr. 1000 fl. , wovon die Interessen alle vier Jahre mit 200 fl. C. M. für einen zum Offieier avancirenden Wachtmeister des 5. Huszaren-Regiments, welcher nicht nur ein geborner Ungar, sondern auch der ungarischen Sprache vollkommen mächtig und gut conduisirt seyn muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des Aerars zu bewilligenden Equi- pirungs-Douceurs desshalb für verlustig erklärt werden soll. Das Betheilungsrecht steht dem Regiments-Commando zu. (D. 3386, vom 27. December 1845.) US. Des k. k. Lieutenants Franz von Szilley. Zu Gunsten des 48. Infanterie-Regiments, für einen durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnenden, aus Oedenburg gebürtigen Gemeinen der 7. Compagnie, welcher am 17. Juni, als dem Sterbetage des Stifters, durch das Regiments-Commando mit

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