Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
812 Stiftungen. Stiftung des Officiers-Corps des Infanterie-Regiments Erzherzog Rainer Nr, 11, zum immerwährenden Andenken an das SOjährige Inhabers-Jubiläum Seiner kais, königl, Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer (*)• Das Stiftungs-Capital bestellt in einer 5percentigen Metallique- Obligation pr. 500 fl. Ans den Interessen erhalten die wegen ihres Fleisses und ihrer guten Aufführung mit Medaillen betheilten fünf Zöglinge des Erziehungshauses dieses Regiments, eine monatliche Zulage von zwanzig Kreuzer C. M., und der erübrigte Rest von fünf Gulden C. M. wird alljährlich dem vorzüglichsten Zöglinge der letzten Classe bei seiner Ausmusterung auf die Hand bezahlt. Die Aufrechthaltung der Stiftung kömmt dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (L. 0943. vom 28. December 1851.) Stiftung des Erlauer Gross-Propstes Carl v, Rajner, für Witwen der vor dem Feinde gebliebenen Unter- Officiere, Bestehend in einer 4percenligen Staats-Schuldverschreibung pr. 200 fl. Das Benennungsrecht steht dem k. k. Kriegs-Ministerium zu, welchem auch die Obsorge über die Erhaltung des Stiftungs-Capitals übertragen ist. (D. 994, vom 31. März 1847.) RahVsehe Stiftung, siehe Stiftung des k. k. Officialen Johann Saazer. Stiftung des Einreichungs-Prolokolls-Rirections- Adjuncten der niederössterr, Provinzial-Rau-Hi- rection, Anton Rauch, Für zwei Individuen der Mannschaft des Infanterie-Regiments Nr. 28 vom Feldwebel abAvärls, welche in den Jahren 1848 und 1849 sich durch besondere hervorragende Kriegsthaten ausgezeichnet haben, oder in Zukunft auszeichnen werden, oder bei deren Abgänge für solche, welche sich durch musterhaftes Betragen hervortliun. Das Stiftungs-Capital besteht in 4 Stück opcrccntigen Metal- liques-Obligationen jede ä 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten dieses Regiments, die Aufrechthaltung der Stiftung aber dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. Die Vertheilung geschieht jährlich am 6. October, als am Todestage des um das Allerhöchste Kaiserhaus und den Staat hochverdienten Feldzeugmeistörs und Regiments-Inhabers Grafen Theodor Baillet de Latour. (L, 17 4, vom 28. Jänner 1851.)