Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
Stiftungen. 813 Stiftung den Oberstens - Witwe Louise Freiin von Hechenberg *), Für 3 in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 invalid gewordene Krieger der k. k. Armee. Bestehend in einer iy^pereentigen Metallique - Obligation pr. 2000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem FM. Graf Radetzky, und den FZM. Freiherrn von Haynau und Freiherrn von Jellacic für je einen Stiftungsplatz, nach deren Ableben aber dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. Für den Vollzug dieser Stiftung, dann deren Erhaltung hat das k. k. Kriegs-Ministerium Sorge zu tragen. (L, 7186, vom 25, December 1851.) Regiments-Stiftung von dem h• k. Officiers-Corps des 3. Artillerie-Regiments zur fünfzigjährigen Dienstes- Jubelfeier des Feld-Zeugmeisters Freiherrn v. Augustin, als Regiments-Inhaber, am 2%, März 1SÜ begründet. Das Stiftungs-Capital beträgt 1500 fl. in 4percentigen Mc- tallique-Obligationen, wovon die Interessen jährlich am 22. März als dem Erinnerungstage der 50jährigen Dienstes-Jubelfeier an drei der am längsten im Regimente brav gedienten Leute vom Feldwebel abwärts zu gleichen Theilen zu vertheilen sind. — Die Wahl dieser Individuen ist dem Feld - Zeugmeister Freih. v. Augustin überlassen, nach dessen Ableben aber soll das Ernennungsrecht dem jeweiligen ältesten, als Ober- Officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der Freiherr von Augustin’schen Familie auf Vorschlag des 3. Artillerie-Re- giments-Commando zustehen. Sollte einstens kein Mitglied dieser Familie als Ober-Officier in der k. k. Armee dienen, so übergeht das Recht an die jeweiligen Regiments-Inhaber. (D, 3204, vom 6. December 1844.) Stiftung der Gräfin v, Reichenbach. Bestehend in 4 Stück Verlosungs-Obligationen k 4 Percent Conv. Münze, zusammen 1150 fl., wovon die Interessen pr. 46 fl. Conv. Münze als Zulage für die, in das Civil-Hospital zu Carlsbad jeweilig aufzunehmende, der dortigen Heilquellen bedürfende Militär - Mannschaft in so lange verwendet werden sollen, bis dereinst ein Militär - Badhaus würd errichtet werden können. (0. 378, vom 13. Februar 1842.)