Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

Stiftungen. 811 Radetzky-Stiftung (*)• Vom Gemeinde-Rathe der k. k. Haupt- und Residenz-Stadt Wien, aus gesammelten patriotischen Beiträgen, unter der Benennung „Ra­de tzky-Stiftung“ gegründet für mittellose Real-Invaliden vom Feld­webel und Wachtmeister abwärts, der im Jahre 1848 errichteten Wiener Freiwilligen-Bataillons, dann jener Regimenter und Corps, deren Werbbezirke in Wien und in Oesterreich unter der Enns sind. Das Stiftungs-Cap ital besteht dermalen in 131.100 fl. in Obli­gationen. Das Präsentations- und Verleihungsrecht steht dem FM. Grafen Radetzky, nach dessen Ableben aber, das Präsentations-Recht dem je­weiligen k. k. Kriegs-Minister, und das Verleihungsrecht dem Gemeinde- Rathe der Stadt Wien zu. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens besorgt der Wiener Magistrat. Stiftung des Oß'iciers-Corps des 1 f. Feld—Jäger-Ba­taillons unter dem Kamen des Feldmarsch alls Grafen Radetzky gegründet zum Andenken an den österreichischen Feldzug gegen Piemont im Jahre 1849, und hat zum Zwecke die jährliche Bethei­lung eines invaliden Mannes des 11. Feld-Jäger-Bataillons mit den Interessen der öpercentigen Stiftungs-Obligation pr. 125 fl. C. M. Das Benennungsrecht steht Seiner Excellenz dem Feldmarschalle Graf Radetzky, die Aufrechthaltung der Stiftung dem k. k. Kriegs- Ministerium zu. (D. 4344, vom 19. Juli 1850.) Stiftung Seiner kais. königl* Mohéit des durchlauch­tigsten Herrn Erzherzogs Rainer für das Erzie­hungshaus des Infanterie-Regiments Kr, II (*y. Diese Stiftung wurde von Seiner k. k. Hoheit dem durchlauch­tigsten Herrn Erzherzoge Rainer, zum immerwährenden Andenken an Höchstdessen fünfzigjähriges Inhabers-Jubiläum gegründet. Das Stiftungs-Capital besteht aus drei Stück 4V2percentigen Staats-Schuldverschreibungen, jede über 1000 fl., deren Interessen zum Besten des genannten Erziehungshauses nach dem Ermessen des jeweiligen Regiments-Commandanten zu verwenden sind. Die Ueberwachung und Aufrechthaltung der Stiftung steht dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (L. 6944, vom 30. December 1851.)

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