Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
Stiftungen. 811 Radetzky-Stiftung (*)• Vom Gemeinde-Rathe der k. k. Haupt- und Residenz-Stadt Wien, aus gesammelten patriotischen Beiträgen, unter der Benennung „Rade tzky-Stiftung“ gegründet für mittellose Real-Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, der im Jahre 1848 errichteten Wiener Freiwilligen-Bataillons, dann jener Regimenter und Corps, deren Werbbezirke in Wien und in Oesterreich unter der Enns sind. Das Stiftungs-Cap ital besteht dermalen in 131.100 fl. in Obligationen. Das Präsentations- und Verleihungsrecht steht dem FM. Grafen Radetzky, nach dessen Ableben aber, das Präsentations-Recht dem jeweiligen k. k. Kriegs-Minister, und das Verleihungsrecht dem Gemeinde- Rathe der Stadt Wien zu. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens besorgt der Wiener Magistrat. Stiftung des Oß'iciers-Corps des 1 f. Feld—Jäger-Bataillons unter dem Kamen des Feldmarsch alls Grafen Radetzky gegründet zum Andenken an den österreichischen Feldzug gegen Piemont im Jahre 1849, und hat zum Zwecke die jährliche Betheilung eines invaliden Mannes des 11. Feld-Jäger-Bataillons mit den Interessen der öpercentigen Stiftungs-Obligation pr. 125 fl. C. M. Das Benennungsrecht steht Seiner Excellenz dem Feldmarschalle Graf Radetzky, die Aufrechthaltung der Stiftung dem k. k. Kriegs- Ministerium zu. (D. 4344, vom 19. Juli 1850.) Stiftung Seiner kais. königl* Mohéit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer für das Erziehungshaus des Infanterie-Regiments Kr, II (*y. Diese Stiftung wurde von Seiner k. k. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Rainer, zum immerwährenden Andenken an Höchstdessen fünfzigjähriges Inhabers-Jubiläum gegründet. Das Stiftungs-Capital besteht aus drei Stück 4V2percentigen Staats-Schuldverschreibungen, jede über 1000 fl., deren Interessen zum Besten des genannten Erziehungshauses nach dem Ermessen des jeweiligen Regiments-Commandanten zu verwenden sind. Die Ueberwachung und Aufrechthaltung der Stiftung steht dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (L. 6944, vom 30. December 1851.)