Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

794 Stiftungen. Stiftung des Je, k, Artillerie-Hauptmanns Jtohann Kothny (*)• Für einen, von der Herrschaft Eisenberg in Mähren (Olmützer Kreis) gebürtigen, in Ungarn realinvalid gewordenen Unter-Ca- nonier, in dessen Ermanglung für einen solchen Bombardier, und falls keine derlei Individuen vorhanden sind, für drei der vorzüg­lichsten Eleven des Erziehungshauses des Infanterie-Regiments Nr. 54. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 110 fl. Das Verleihungsrecht und die Ueberwachung der Stiftung stehen dem k, k. Kriegs-Ministerium zu. (D. 1995, vom 2. April 1850.) Stiftung des katholischen Bischofes in Siebenbürgen, IVicolaus Kováts von Csik - Tusnád. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats- Schuldverschreibung von 4000 fl., von deren jährlichen Inter­essen fortwährend zwei Szekler Gränz-Knaben, und zwar einer immer aus dem Bezirke des 11. Huszaren-Regiments, und der andere abwechselnd aus einem der zwei Infanterie-Regimenter Nr. 5 und Nr. 6 im Erziehungshause zu Kézdi- Vásárhely erzo­gen und ausgebildet werden. Die Besetzung der beiden Stiftungs-Plätze geschieht von dem je­weiligen commandirenden Generale in Siebenbürgen. (B. 4996, vom 3. December 1836.) Stiftung des Ijottogefälls-Beamten und Bürgers zu Tyrnau, Franz Krall, für das Knaben-Brziehungs­haus des Infanterie-Begiments JVr• 33. (1846.) Sie besteht in einer 4percentigen Verlosungs - Obligation pr. 51811., wovon die jährlichen Interessen zur Bewirthung der Zöglinge bei Gelegenheit ihrer Manoeuvres oder des Scheiben­schiessens bestimmt sind. (D. 2207, vom 12. Juli 1846.) Stiftung des k* k. Kreishauptmannes zu Stry, Guber- nialrathes Beopold Kratter. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Staats-Schuldverschrei­bung ä 5 pCt. Convent. Münze pr. 100 fl., wovon die Interessen jährlich am Geburtstage Seiner Majestät an den fleissigsten Zögling in dem 6. galizischen Soldatenknaben-Erziehungshause zu verabreichen sind. Ueber den Vollzug und die Aufrechthaltung der Stiftung steht die Obsorge dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (D. 1495, vom 16. Mai 1846.)

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