Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)
Corps und Branchen
Stiftungen. •789 sehen Invaliden, und in deren Ermanglung an zwei der ausgezeichnetsten Scharfschützen zu gleichen Theilen zu verleihen ist, von welchen einer aus dem Warasdiner-Creuzer, der andere aus dem Warasdiner-St. Georger Regimente zu wählen ist. Die Wahl derselben ist dem croatisch-slavonischen Landes-Militär- Commando überlassen, und die Aufrechthaltung dieser beiden Stiftungen dem k. k. Kriegs-Ministerium übertragen. (B. 3308, vom 14. Juli 1840.) Stiftung des Carl Ritter v. Joelson• Sie besteht in 3000 fl. in ßpercentigen Obligationen, wovon die Interessen, mit jährlichen 150 fl. Conventions - Münze , die Widmung haben, einem aus allen Lehrgegenständen auf Vor- zugs-Classen bezeichneten feldärztlichen Schüler des höheren Lehr - Curses als ein Stipendium bis zur Erlangung der Doctor- Würde der Medicin und der Chirurgie jährlich verabreicht zu werden. Der Stipendist soll ein Böhme von Geburt seyn , bei gleichen Ansprüchen aber derjenige , der sich als Unterthan der fürstlich Schwar- zenbergischen Herrschaften ausweiset, den Vorzug haben. Die Wahl des Stipendisten steht dem obersten Feldarzte der Armee zu. (L. 1508, vom 24. April 1828.) Stiftung des Essegger Eestungs-Pfarrers *Johann Jfosepacz (*), Zu Gunsten des Knaben-Erziehungshauses des Infanterie-Regiments Nr. 53. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats- Schuldverschreibung pr. 400 fl. C. M., deren Interessen an solche Kinder vertheilt werden sollen, deren Väter vor dem Feinde geblieben sind, oder in Ermanglung derselben an ganz verwaiste, im gedachten Erziehungshause befindliche Militär-Söhne. Die Obsorge für diese Stiftung hat das k. k. Kriegs-Ministerium übernommen. (D. 1720, vom 14. Mai 1845.) Stiftung der Schildwirthin Katharina •Jotvanovich zu Kloster im Warasdiner-St. Georger Gräm - Regiments - Rezirke• Dieselbe hat eine 2Yapercentige Banco - Obligation von 149 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass von den entfallenden jährlichen Interessen zwei von Blindheit befallene oder