Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

782 Stiftungen. Stiftungen des General-Genie^Jßirections-Registra- tors Joseph Grillt. Erstere bestehend in einer 2 perceutigen Staats - Obligation pi\ 100 fl., deren Interessen dem in Jahren ältesten Invaliden des Wiener Invalidenhauses am Neujahrstage , letztere bestehend in zwei lpercentigen Staats-Schuldverschreibungen, jede pr. 100 11., deren Interessen dem am meisten verstümmelten Invaliden und der ältesten Gattin eines Invaliden des Wiener Invalidenhauses an den Geburtstagen Sr. Majestät des Kaisers Franz f. und Ihrer Majestät der Kaiserin Carolina Augusta zu einer Ergötzlichkeit verabreicht werden soll. (D. 3860, vom 14. September 1835.) Stiftung des Bierbrauers Joseph Gstättner in Ried, für S würdige Patental- oder auch Hauses-Inva» liden des VViener Invalidenhauses. Das Capital besteht in einer Spereentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 185 fl. Das Benennungsrecht steht der Wiener Invalidenhaus-Commission und die Obsorge über den Vollzug der Stiftung dem k. k. Kriegs- Ministerium zu. (D. 6792, vom 30. December 1849.) Stiftung des k. k. pensionirten Majors Varl Gutwill. Bestehend in einer 5percentigen verlosten Staats-Schuldver­schreibung pr. 1150 fl., wovon die Interessen für eine Offlciers- Tocliter, deren Vater bei dem Infantei’ie-Regimente Nr. 25 gedient hat, und pensionirt wurde, oder nicht mehr am Leben ist, und in deren Ermanglung für den Sohn eines pensionirten, und endlich bei dessen Abgang für den Sohn eines activen Ofti- ciers vom genannten Ilegimente bis zur Vex*sox*gung gewidmet sind. Die Bestätigung des diessfälligen Vorschlages steht dem Landes- Militär-Commando in Böhmen zu, die Obsorge über die Erhaltung die­ser Stiftung liegt dem k. k. Kriegs-Ministerium ob. (D. 137, vom 20. Jänner 1845.) Stiftung des Pfarrers Peter Hadnagy zu Villány in SJngarn, für das Erziehungshaus des Infanterie- Regiments Nr. 52. Bestehend in einer 2~percentigen kön. ungarischen Hofkam- mer-Obligation pr. 2600 fl., wovon das Erträgniss zur besseren Subsistenz der Zöglinge verwendet werden soll. (D. 2433, vom 3. August 1847.)

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