Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1852)

Corps und Branchen

Stiftungen. 773 Stiftung des Priesters der Grüner Erzdiöcese Joseph von Döme o Diese Stiftung besteht in einer Spercentigen verlosten Staats- Schuldverschreibung pr. 260 fl. C. M. und sind die Interessen am 19. April eines jeden Jahres an drei blinde Invaliden des Tyr- naucr Invalidenhauses gleich zu vertheilen ; in deren ganzer oder theihveiser Ermanglung sodann aber ein, zwei oder drei gut con- duisirte Gemeine desselben Invalidenhauses zu treten haben. Das Verleihungsrecht steht dem Haus-Commando und die Obsorge für das Stiftungs-Capital dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (D. 1148, vom 16. April 1845.) Stiftung des Johann Domonkos und Franz László. Das Capital besteht in 2000 fl., von dessen Interessen die Hälfte am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers und Königs, und die andere Hälfte am Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin an 20 Invaliden des Tyrnauer Invalidenhauses ver­theilt werden. Das Vorschlagsrecht steht der Tyrnauer Invalidenhaus-Commission, das Bestätigungsrecht dem ungarischen Landes-Militär-Commando, die Verwaltung dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (D. 6309, vom 9. Jänner 1831.) Stiftung des Obers (lieutenants Ladislaus Duf movie v• Ehrenheim. Das Stiftungs - Capital besteht in einer Privat - Schuldver­schreibung über 600 fl. C. M. Die davon entfallenden 6pereenti- gen Interessen werden jährlich an zwei Real-Invaliden katholi­scher Religion, aus dem Orte Sinaez im Ottochaner 2. Gränz - Regiments - Bezirke, welche das Lexhianer Compagnie- Commando , im Vereine mit seiner Administrations-Abtheilung, dem Ottochaner Gränz-Regiments-Commando vorzuschlagen, und dieses solche zu ernennen hat, vertheilt. Die Verwaltung und Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Kriegs-Ministerium ob. (D. 2104, vom 27. April 1839.) Stiftung des Fünfkirchner Bürgers Lorenz Eisinger für das Erziehungshaus des Infanterie-Begiments iVr. 52. Bestehend in einer 4percentigen Obligation pr. 22911., wo­von das Interesse jährlich am Sterbtage des Stifters (2. Juni) unter die Stiftkinder auf die Hand gleich vertheilt werden soll. (D. 3479, vom 3. October 1846.)

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