Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1851)

CAVALLERIE

Stiftungen. 703 als dem Erinnerungstage der 50jährigen Dienstes-Jubelfeier an drei der am längsten im Regimente brav gediente Leute vom Feldwebel abwärts zu gleichen Theilen zu vertheilen sind. — Die Wahl dieser Individuen ist dem Herrn Feldmarschall-Lieu­tenant Baron Augustin überlassen, nach dessen Ableben aber soll das Ernennungsrecht dem jeweiligen ältesten, als Ober- officier in der k. k. Armee dienenden Mitgliede der Freiherr von Augustinschen Familie auf Vorschlag des 3. Artillerie-Re- giments-Commando zustehen. Sollte einstens kein Mitglied dieser Familie als Oberofficier in der k. k. Armee dienen, so über­geht das Recht an die jeweiligen Herren Regiments-Inhaber. (Vom Jahre 1844,) Stiftung der Gräfin v. Reichenbach• Bestehend in 4 Stück Verlosungs-Obligationen á 4 Percent Conv. Münze, zusammen 1150 fl., wovon die Interessen pr. 46 fl. Conv. Münze als Zulage für die, in das Civil-Hospital zu Carlsbad jeweilig aufzunehmende, der dortigen Heilquellen bedürfende Militär - Mannschaft in so lange verwendet werden sollen, bis dereinst ein Militär-Badhaus wird errichtet werden können. Herzog von Reichstadt’sche Stiftung• Ihre Majestät die Frau Erzherzogin Maria Ludovica, Her­zogin von Parma, Piacenza und Guastalla, haben zum Anden­ken der Dienstleistung Höchst-Ihres Sohnes, weiland Sr. Durch­laucht des Herzogs Franz Joseph Carl von Reichstadt, in dem k. k. Linien - Infanterie-Regimente Nr. 60, und Höchstdessel- ben geäussertem Wunsche gemäss, zwei Stiftungsplätze in dem Regiments-Knaben - Erziehungshause dieses Regiments, und zwar für Söhne der Mannschaft dieses Regiments, vom Feldwebel abwärts, auf immerwährende Zeiten gestiftet. Diese Stiftung soll die oben überschriebene Benennung führen, und soll, so lange für die Soldatenkinder dieses Regiments aus Ehen erster Art hinreichende ärarische Plätze in dem Erzie- hungs - Institute vorhanden sind, für Kinder aus Ehen zweiter Art, welche als solche auf die Wohlthat der Aufnahme in dieses Institut keinen Anspruch haben würden, bestimmt seyn. Die hierzu erforderliche Summe haben Ihre Majestät mit sechs Stück 5 percentigen Staatsschuldverschreibungen sichergestellt. Das Er­nennungsrecht zu diesen zwei Stiftungsplätzen soll dem jeweiligen Obersten und Commandanten des Infanterie - Regiments Nr. 60 zu­stehen. Seine Majestät der Kaiser und König haben den diessfalls ent­worfenen Stiftbrief Allerhöchst zu bestätigen geruhet. (N. 3305, vom 7. September 1833.)

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