Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1851)

CAVALLERIE

Stiftungen. 785 8. Stiftung des Gratzer Bürgers Hrn. jF. E. Sett eie. Für einen in den Feldzügen der Jahre 1848 und 1849 sich ausgezeichneten Artilleristen des 4. Feld-Artillerie-Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4percentigen Staats­schuldverschreibung pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem genannten Regiments-Commando zu, für die Aufrechthaltung der Stiftung hat das Kriegsministerium Sorge zu tragen. (L. 6162, vom 9. December 1850.) Stiftung, gegründet über Aufruf desKreishauptmanns Andrzejowski von mehreren Gemeinden und Priva­ten des Xloczower Kreises Galiziens« Für die seit März 1848 im Kriege invalid gewordenen, aus diesem Kreise gebürtigen Soldaten der k. k. Armee. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats­schuldverschreibung pr. 3030 fl., von deren Interessen sechs solche mittellose Soldaten, mit einer jährlichen Unterstützung von zwanzig vier Gulden betheilt werden sollen, der nach dieser Betheilung verbleibende ■ Rest soll am Geburtstage Sr. Majestät des jeweiligen Kaisers von Oesterreich, an selbe als besondere Gratificationen verabreicht werden. Das Verleihungsrecht steht dem IV. Armee-Commando zu, die Obsorge hierüber führt das Kriegsministerium. (L. 6809, vom 12. Jänner 1851.) Stiftung des 1Einreichungs-Protokolls-Directions- Adjuncten der niederösster, Provinzial - Bau - Di­rection, Anton Bauch* Für zwei Individuen der Mannschaft des Infanterie-Regiments Nr. 28 vom Feldwebel abwärts, welche in den Jahren 1848 und 1849 sich durch besondere hervorragende Kriegsthaten ausge­zeichnet haben, oder in Zukunft auszeichnen werden, oder bei deren Abgänge für solche, welche sich durch musterhaftes Be­tragen hervorthun. Das Stiftungs-Capital besteht in 4 Stück öpercentigen Metal - liques-Obligationen jede ä 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten dieses Regiments , die Aufrechthaltung der Stiftung aber dem Kriegsministe­rium zu. Die Vertheilung geschieht jährlich am 6. October, als am Todestage des um das Allerhöchste Kaiserhaus und den Staat hochverdienten Feldzeugmeisters und Regiments-Inhabers Grafen von Latour. (L. 174, vom 28. Jänner 1851.)

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