Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1850)

CAVALLERIE

662 Stiftungen. Stiftung eines Vereins in Wien. Der Zweck desselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österreichischen Armee vom Unteroffieier abwärts, welche sich im Feldzuge des Jahres 1813 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 fl. lebenslänglich so zu betheilen, dass nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ucberlebenden zufalle, bis der Letzte ge­summte Zinsen des Stiftungs - Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniessen habe ; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beiträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capi­tal zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dem letztem ähnlicher Krieg ausbrechen solle, eine gleicheStiftung begründen zu können. Unter der Leitung des k. k. Kriegsministeriums. Stiftung des Hauptmanns Karon Vernholz, für das Erziehungshaus des Infanterie-Regiments JVr» lf> Mit einer Staatsschuldverschreibung von 440 fl. zu 5 vom Hundert, wovon die Interessen zur Anschaffung von Büchern bestimmt sind. Stiftung des Vicariats zu JKruman in Höhmeum Die Widmung ist für einen aus dem Krumauer Kreise ge­bürtigen gemeinen Invaliden aus den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814, und in Ermanglung eines solchen für einen anderen Invaliden, mit einer jährlichen Zulage. Das Benennungsrecht besitzen nach dem Ableben des Feldmar- schalls und HKIl-Präsidenten, Carl Fürsten zu Schwarzenberg, dessen männliche Nachkommen. Stiftung des pensionirlen Oberstlieutenants Joseph V lat­kor ich. (184G.) Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5 percentigen k. k. Staatsschuldverschreibung pr. 1000 fl. Convent. Münze, wovon die jährlich entfallenden Interessen zur Erziehung eines zum Kriegsdienste geeigneten Knaben, welcher die zu Pazarische befindliche Normalschule besucht, und dieselbe auch vollkom­men zu beendigen hat, oder in Ermanglung eines solchen, zur Erziehung eines Mädchens aus dem Gränzhause Vlatkovich Nr. 29 zu Pazarische im Ottochaner Gränz-Regimente , dann in Abgang männlicher und weiblicher Kinder zur Förderung der Wirthschaft dieses Hauses bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht zu dieser Stiftung ist dem Ottochaner Gränz- Regimente und die diessfällige Bestätigung dem vereinigten Banal-Wa- rasdiner-Carlstädter General-Commando unter der Obsorge des k. k. Kriegsministeriums übertragen.

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