Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1850)
CAVALLERIE
Stiftungen. 649 Stiftung des verstorbenen Feldzeugmeisters Joseph Anton Russo Freiherrn von Aspernbrand, Bestehend in einer öpercentigen Staatsschuldversehreibung pr. 1000fl., wovon die Interessen einer Officiers-Tochter des 5. Feld - Artillerie - Regiments halbjährig zukommen sollen , die entweder keine Aeltern mehr hat, oder aus einer zahlreichen Familie herstammt und von guter Aufführung ist. Das Präsentationsrecht ist dem Franz Russo Freiherrn von Aspernbrand, Capitän-Lieutenant des 2. Feld-Artillerie-Regiments, zweitge- bornem Sohne des verstorbenen Feldzeugmeisters, und die beständige Obsorge darüber dem k. k. Kriegsministerium übertragen. Stiftung des Grosswar deiner Grossprobstes Grafen Cajetan Sauer, für die Zöglinge des Erziehungshauses des Infanterie-Regiments Nr, 37, (1846.) Bestehend in einer öpercentigen Staats-Obligation pr. 3970 fl., wovon die Interessen zum Besten der Zöglinge bestimmt sind. Stiftung der Carolina v, Schallenheim, h, k, Rathes und Truchsesses hinterlassenen Tochter, Besteht in öffentlichen Staats-Obligationen pr. 1100 fl., deren Interesse für eine arme Officiers - Witwe bestimmt ist. Das Stiftungsvermögen wird von dem Kriegsministerium verwaltet. Das Benennungsrecht ist der Josepha Zimer, geh. v. Mezerich, und ihren Erben, in Abgang derselben aber dem Kriegsministerium anheim gestellt. Stiftung des Jacob v, Schellenburg, Die Widmung ist für sechs dürftige, aus Krain, in deren Ermanglung auch aus anderen Provinzen gebürtige Witwen von k. k. Officieren, jede mit jährlichen 80 fl. W. W. Verwaltet durch das k. k. Kriegsministerium. Stiftung der Rittmeisters - Witwe Theresia Freiin von Scheller er, Capital von 12,000 fl. zu 5pCt. in Conv. Münze. Die hiervon abfallenden jährlichen Zinsen pr. 600 fl. Conv. Münze sind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplatzes in der Theresianischen Ritter - Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stifterin jeweilig einem solchen Officiers - Sohne verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliesslich vom Ritter- oder