Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1850)
CAVALLERIE
650 Stiftungen Freiherrenstand ist, dessen Leide Aeltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühmlich ausgezeichnet, wenigstens den Rang eines Hauptmanns bis einschliesslich eines Obersten in einem Linien-Infanterie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat , und pensionirt ist ; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgonommen werden. Ein Abkömmling aus der Baron Ertel von Krehlau’schen Familie soll den Vorzug haben. Die Wahl und die Ernennung des Stiftlings steht dem k. k. Kriegsministerium zu. Stiftung des fürstlichen Hauses zu Schwarzenberg. Sie besteht in 4000 fl. in böhmisch-ständischen Aerarial-Ob- ligationen, wovon die Interessen, nebst jährlichen 40 fl. W. W. aus den Renten der Herrschaft Wittingau, einem feldärztlichen Zöglinge des niederen Lehr - Curses, welcher aber auf den in den k. k. Erbstaaten gelegenen fürstlichen Herrschaften geboren seyn muss, jährlich verabfolgt werden. Dem Regierer dieses fürstlichen Hauses ist das Recht Vorbehalten , einen feldärztlichcn Zögling für den Genuss dieses Stipendiums zu präsentiren. Stiftung des <Joseph Ereiherrn tu Schmidburg, /«. k. Standes-Gouverneurs in Jllirien• Für einen im Villacher Kreise gebürtigen Invaliden des vaterländischen Infanterie-Regiments Nr. 7, oder in Ermanglung eines solchen invaliden für einen Erziehungsknaben desselben Regiments. Das Capital besteht aus drei Metallique - Obligationen im Gesammtbetrage von 300 fl., die davon entfallenden Interessen sind dem Stiftlinge am 1. März jeden Jahres zu erfolgen. Das Stiftungsvermögen verwaltet das Kriegsministerium. Das Vorschlagsrecht ist dem Werbbezirks-Commando des obgedachten Regiments , das Ernennungsrecht aber dem jeweiligen Kreis- hanptmann des Villacher Kreises eingeräumt. Stiftung des Neusätzen 8ftdhlbärgers und kön. Eotto- Collectanten Jfoseph Schmidt, für das Erziehungs- haus des Mnfanterie-Stegimenls Nr. 52. Bestehend in einer 4percentigen Verlosungs-Obligation pr. 2 01 fl., wovon der jeweilige Regiments - Commandant unter Ueberwachung des k. k. Kriegsministeriums die jährlichen Interessen an vier Zöglinge der besten Capacität zu vertheilen hat.