Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1850)

CAVALLERIE

636 Stiftungen (12. Februar) zwei Invaliden croatisclier Nation, alle Jahre ab­wechselnd von einem anderen der vier Carlstädter Gränz-Infan- terie - Regimenter, zu gleichen Theilen zu betheilen sind. Die Auswahl der zu Betheilenden ist den betreffenden Obersten und Regiments - Commandanten , die Bestätigung dem vereinigten Ba­nal - Warasdiner - Carlstädter General - Commando eingeräumt. Stiftung des Feldmarschalls Gideon Freiherrn v. Loudon. Besteht in einer 5 percentigen Staatsschuldverschreibung pr. 732 fl. C. M., deren Interesse für arme Soldatenkinder des vom Stifter innegehabten Infanterie - Regiments Nr. 29 bestimmt ist. Die Vertheilung der Stiftungs - Interessen steht dem jeweiligen Obersten und Commandanten dieses Infanterie - Regiments zu. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Kriegsministerium übertragen. Stiftung durch Verlassenschaft des Hauptmannes Joseph Foulz vom Linien- Infanterie - Regimente Mr, f4. (1846.) Sie besteht in einer 2Va percentigen Wiener Stadt-Banco- Obligation pr. 4000 fl., wovon die Interessen zur besseren Sub­sistenz der Erziehungshaus - Zöglinge von dem Infanterie-Regi- mente Nr. 14 bestimmt sind. Stiftung des invaliden Corporals Michael Lovász* Bestehend in einer 5 percentigen Staatsschuldverschreibung von 100 fl., deren jährliches Interesse für den jeweiligen Estandarte-Führer der Oberst-Division des Husaren - Regiments Nr. 3 als Zulage gewidmet ist. Die Betheilung wird vom Regiments - Commando alljährlich am 30. Mai vorgenommen. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Kriegsministerium ob. Stiftung des Daniel Mac - Carthy. Mit einem aus Öffentlichen und Privat-Obligationen beste­henden Capitale von 17,600 fl., dessen jährliches Interesse für zwei Witwen der verdienstvollsten Officiere des k. k. Linien­infanterie - Regiments Nr. 8 gewidmet ist. Die Verwaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Kriegsministerium ob, das Recht aber, die Stiftungsgenüsse zu verleihen , ist dem jeweiligen Regiments - Commandanten des erwähnten Infanterie - Regiments über­lassen.

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