Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1848)
Stiftungen zum Besten des Militärs
Stiftungen. 529 Stiftung de» Fürsten Primas von Ungarn, Erzbischofs Alexander von Kudnay, (1846.) Bestehend in 4 Medaillen und einer 5 percentigen Staatssehuldverschreibung pr. 335 fl. zum Besten des Erziehungshauses des Infanterie-Regiments Nr. 51, wovon die Interessen zur Betheilung der fleissigsten und wohlconduitisirten Schüler, welche mit diesen Medaillen decorirt sind, verwendet werden sollen. Stiftung der Alaria Victoria Kupp• Die Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 1000 fl. sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimente bis zur Beförderung gewidmet. Dermal haben die männlichen Rupp’schen Descendenten das Benennungsrecht. , in welches nach deren Äbsterben das General - Commando in Böhmen tritt. Stiftung des verstorbenen Feldzeugmeisters Joseph Anton Kusso Freiherrn von Aspernbrand• Bestehend in einer 5 percentigen Staatsschuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen einer Officiers-Tochter des 5. Feld - Artillerie - Regiments halbjährig zukommen sollen, die entweder keine Aeltern mehr hat, oder aus einer zahlreichen Familie herstammt und von guter Aufführung ist. Das Präsentationsrecht ist dem Franz Russo Freiherrn von Aspernbrand, Capitän-Lieutenant des 2. Feld-Artillerie-Regiments, zweitgebnrnem Sohne des verstorbenen Feldzeugmeisters, und die beständige Obsorge darüber dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen. Stiftung des Grosswardeinder Grossprobstes Grafen Cajelan Sauer, für die Zöglinge des Erziehungshauses des Infanterie-Regiments Air, 37, (1846.) Bestehend in einer öpercentigen Staats-Obligation pr. 39T0fl., wovon die Interessen zum Besten der Zöglinge bestimmt sind. Stiftung der Carolina v. Schallenheim, k, k, Käthes und Truchsesses hinterlassenen Tochter, Besteht in öffentlichen Staats-Obligationen pr. 1100 fl., deren Interesse für eine arme Officiers - Witwe bestimmt ist. Das Stiftungsvermögen wird von dem Hofkriegsrathe verwaltet. Das Benennungsrecht i3t der Josepha Zimer, geh. v. Mezerich, und ihren Erben, in Abgang derselben aber dem Hofkriegsrathe anheim gestellt. 34