Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1848)
Stiftungen zum Besten des Militärs
504 Stiftungen. Stiftung des Oedenburger Comitats - Gerichtstafel- Beisitzers und gräflich Szechenysehen Güter-Directors, Joseph v. Ernuszt• Bestehend in 1500 fl. Staats - Obligationen, wovon die Interessen jährlich an dem Geburtstage Seiner Majestät des jetzt und künftig regierenden Monarchen an gebrechliche invalide Gemeine und Unterofficiere des Tyrnauer Invalidenhauses durch den Invalidenhaus-Commandanten zu vertheilen sind. Stiftung Sr, DurchU des FZJI. IVicolaus Fürsten Esterházy. Die Widmung ist für invalide Soldaten der ungarischen National - Regimenter vom Unterofficier abwärts mit den Zinsen eines Capitals von 51,150 fl. Das Verleihungsrecht hat der Stifter und dessen Erben. Stiftung des Grafen Georg Festetics. Das Capital besteht in 12,000 fl. Von den Interessen sind 500 fl. auf Zulagen, welche nie weniger als 2 kr., nie mehr als eine dreifache Löhnung täglich ausmachen sollen, nach dem Vorschläge des Husaren-Regiments Nr. 3, und nach der Genehmigung des Regiments-Inhabers bestimmt; der Rest von 100 fl. wird zur Vermehrung des Capitals gewidmet. Auf Zulagen für solche obligate Mannschaft des Husaren-Regiments Nr. 3 , welche über zwölf Jahre in diesem Regimente dient und darin länger fortzudienen im Stande ist. Stiftung des Grafen Georg Festetics » vermehrt durch dessen Sohn, den Grafen Eadislaus Festetics, k• k. Kämmerer• Das Stiftungs - Capital bestand ursprünglich in 40,000 fl. Bancozettel, und wurde auf dem ungar. Reichstage 1825—1827 von dem Grafen Ladislaus Festetics auf 50,000 fl. Conventions- Münze mit der Widmung erhöhet, dass von den entfallenden Zinsen, nebst den von dem Grafen Georg Festetics bereits zur Erziehung dreier ungarischer Jünglinge gestifteten drei Plätzen in der Ingenieur-Akademie, noch zwei Jünglinge für den Marine- Dienst und zwei für die Artillerie, so lange bis eine königl. Akademie in Ungarn errichtet seyn wird, in Militär-Erziehungsanstalten ausgebildet werden. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef der gräflichen Festetics’schen Familie zu.