Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1847)

CAVALLERIE

528 Stiftungen. Stiftung des Feldstabsarztes Johann Sehlisch• Derselbe hat drei Wiener Stadt - Banco - Obligationen im Gesammtbetrage von 3000 fl. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon entfallenden Interessen zur Anschaffung von Instru­menten für die Aerzte der beiden Warasdiner Gränz - Regimen­ter und zur Anlegung einer im gemeinschaftlichen Spital zu Bellovar aufzustellenden ärztlichen Bibliothek verwendet werden. Diese Verwendung ist von der Warasdiner Gränz - Truppen - Bri­gade immer nur im Einvernehmen mit den Regiments- oder Chef-Aerz- ten der Warasdiner Regimenter zu bewirken. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem k. k. Hofkriegsrathe übertragen. Stiftung des am 14. November 1830 im Peterwar- deiner Gränz-Regimente verstorbenen Gollubinzer katholischen Pfarrers Johann Selishkar• Derselbe hat ein in einer 4 percentigen Verlosungs - Obli­gation bestehendes Capital pr. 702 fl. mit der Bestimmung ge­widmet, dass die davon entfallenden Interessen zur Unterstützung der ärmeren Classe der Gollubinzer Granzer in Entrichtung der jährlichen Steuern verwendet werden. Die Auswahl der Gränzfamilien ist der Gollubinzer Compagnie, einvernehmlich mit dem dortigen Pfarramte, und im Falle sie nicht einig werden sollten, die Entscheidung dem Petenvardeiner Gränz- Regiments-Commando überlassen. Stiftung des Vincenz Settele Ritters von Rlumenburg. Das Capital besteht in einer 5 percentigen Staatsschuldver­schreibung von 1000 fl., deren Interessen als eine Zulage für den jeweiligen, an Lebensjahren ältesten Invaliden des Wiener Invalidenhauses gewidmet sind. Stiftung des Rürgers Joseph Seunig zu Raibach. Mit einem Capitale von 100 fl. in einer 2y3 percentigen krainerisch-ständischen Obligation, wovon die jährlichen Inter­essen dem besten Schüler des Erziehungshauses von dem In- fanterie-Regimente Nr. 17 verabfolgt werden sollen. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem Hofkriegsrathe ob. Stiftung des Joseph Seunig• Die Widmung ist für einen Invaliden mit monatlich 1 fl. W.W. Das Benennungsrecht hat der jeweilige Oberbeamte des Gutes des Stifters, genannt Strobelhof in Inner - Oesterreich.

Next

/
Thumbnails
Contents