Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1847)
CAVALLERIE
Stiftungen. 629 Stiftung des Anton Gilbert Kdlen v» Seydel• Capital 1000 fl. zu 5 pCt. Conv. Münze. Das jährliche Interesse ist bei einer festlichen Veranlassung an fünf solche Invaliden des Wiener Invalidenhauses, welche noch mit keiner der im Laufe der letzten Kriege für Invaliden errichteten Stiftungen betheilt worden sind, zu gleichen Theilen zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht steht bei dem invalidenhaus - Commando 5 die Verwaltung und Aufrechthaltung liegt dem k. k. Hofkriegsrathe ob. Stiftung des Gutsbesitzers Stanislaus von Siedlecki zu Bogdanowka in Galizien. (*). Dieselbe besteht in einer 5 percentigen Staatsschuldverschreibung pr. 100 fl., wovon die Interessen alle Jahre am Geburtsfeste Seiner Majestät dem vorzüglichsten Zöglinge des ersten galizischen Soldatenknaben-Erziehungshauses zu Theil werden sollen. Stiftung des pensionirten Majors Cajetanv, Siemonski, Bestehend in einer 5 percentigen Staatsschuldverschreibung über 600 fl. Conv. Münze, wovon die Interessen unter jene Mannschaft der 2. Majors- 2. Escadron des 3. Husaren - Regiments , welche unter des Stifters Commando gedient hat, jährlich am 28. Februar, und nach deren Abgang unter die mit Tapferkeits - Medaillen decorirte oder künftig zu decorirende Mannschaft des nämlichen Husaren - Regiments jährlich am Musterungstage zu gleichen Beträgen vertheilt, während der Zeit aber, wo wegen Mangel an dazu geeigneten Individuen keine Vertheilung Statt haben kann, die Zinsen in so lange, bis sich dazu die Gelegenheit ergibt, stets zum Capitale geschlagen werden sollen. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung liegt dem k. k. Hofkriegsrathe ob. Stiftung des Semliner Bürgers Mtuzur Mt» Simich• Das Capital besteht in 8000 fl. Wiener - Währung, welches bei Privaten nutzniesslich angelegt ist. Die Interessen desselben werden jährlich an arme und dürftige Einwohner Semlins, besonders an junge Leute, welche sich gut aufführen und fleis- sig lernen, an alte und krüppelhafte Personen, dann an Mädchen , welche in eine anständige Ehe zu treten Gelegenheit haben , vertheilt. 34