Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1847)

CAVALLERIE

Stiftungen, 525 Stiftung des Fürsten Primas von Ungarn, Erzbischofs Alexander von Rudnay. (1846 #). Bestehend in 4 Medaillen und einer 5 pereentigen Staats- sehuldverschreibung pr. 335 fl. zum Besten des Erziehungshauses des Infanterie - Regimentes Nr. 51, wovon die Interessen zur Betheilung der fleissigsten und wohlconduitisirten Schüler, welche mit diesen Medaillen decorirt sind, verwendet werden sollen. Stiftung der Jttaria Victoria Hupp• Die Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 1000 fl. sind al­ternativ für einen Studenten der Heilkunde , oder für einen Ca- deten von einem böhmischen Regimente bis zur Beförderung gewidmet. Dermal haben die männlichen Rupp’schen Descendenten das Be­nennungsrecht , in welches nach deren Absterben das General - Com­mando in Böhmen tritt. Stiftung des verstorbenen Feldzeugmeisters Joseph Anton Russo Freiherrn von Aspernbrand• Bestehend in einer Spercentigen Staatsschuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen einer Officiers-Tochter des 5. Feld-Artillerie - Regiments halbjährig zukommen sollen , die entweder keine Aeltern mehr hat, oder aus einer zahlreichen Familie herstammt und von guter Aufführung ist. Das Präsentationsrecht ist dem Franz Russo Freiherrn von As­pernbrand, Capitän-Lieutcnant des 2. Feld-Artillerie-Regiments, zweitge- bornem Sohne des verstorbenen Feldzeugmeisters, und die beständige Obsorge darüber dem k. k. Hofkriegsratlie übertragen. Stiftung des Grosswardeinder Grossprobsles Grafen Cajelan Sauer, für die Zöglinge des Erziehungs­hauses des Infanterie-Regimentes Ar. 37. (1846 ''). Bestehend in einer öpercentigen Staats-Obligation pr. 397011., wovon die Interessen zum Besten der Zöglinge bestimmt sind. Stiftung der Carolina v. Schallenheim» k. k. Rathes und Truchsesses hinterlassenen Tochter. Besteht in öffentlichen Staats-Obligationen pr. 1100 fl., de­ren Interesse für eine arme Officiers - Witwe bestimmt ist. Das Stiftungsvermögen wird von dem Hofkriegsrathe verwaltet. Das Benennungsrecht ist der Josepha Zimer, geb. v. Mezerich, und ihren Erben, in Abgang derselben aber dem Hofkriegsrathe an­heim gestellt.

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