Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1846)
CAVALLERIE
Stiftungen. 501 alljährlich zur Unterstützung fleissiger und ordentlicher Hausväter der gesummten k. k. Militär - Gränze, welche die Erde mit Fleiss und Ordnungsliebe behauen, in ihrer Landwirthscliaft und Agricultur aber ohne eigenes Verschulden durch böse Menschen, oder störend und nachtheilig einwirkende Naturereignisse Schaden erlitten haben, verwendet werden. Das Recht dieser Verwendung über die von den Gränz - General- Commanden zu erstattenden Vorschläge , und die Aufrechthaltung dieser Stiftung steht dem k. k. Hofkriegsrathe zu. Stiftung des Pfarrers Thomas Gergurevich• Die Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 2770 fl. haben eine dreifache Bestimmung, und zwar: zur Unterstützung für einen dem geistlichen Stande sich widmenden Jüngling aus der Verwandtschaft des Stifters, für arme Witwen und Waisen , und endlich für mittellose Kranke in dem Neu - Kapellaner Pfarr- bezirke mit Arzeneien. Die Vertlieilung geschieht von dem jeweiligen Pfarrer zu Neu- Kapella in Slavonien. Stiftung des pensionirten Ober-Kriegscommissärs Georg Kitter von Glumatz» Das Stiftungs-Capital besteht in 5 proeentigen k. k. Staatsschuldverschreibungen, zusammen pr. 4000 fl. Conv. Münze, wovon die jährlich entfallenden Interessen, und zwar: 150 fl. Conv. Münze für das Gränzhaus Glumatz Nr. 136, und 50 fl. Conv. Münze für das Gränzhaus Luka Terkulja , beide zu Alt - Pazua im Peterwardeiner Regiments - Bezirke ; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Gränzhäuser aber die ganzen Interessen für die griechisch nichtunirte Gemeinde zu Alt-Pazua zur Förderung der dortigen griechisch nichtunirten Nationalschule bestimmt sind. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peterwardeiner Regi- mente und slavonischen General - Commando, unter der Obsorge des k. k. Holkriegsrathes , übertragen. Stiftung des Oberamtes Gösling (wie Seite 529). Stiftung der Gräfin Isabella Golz. Die Widmung der Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 24,000 fl. ist für vier arme pensionsunfähige Militär - Officiers- Witwen. Das Vorschlagsrecht besitzt das General-Commando in Böhmen.