Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1846)

CAVALLERIE

Stiftungen. 501 alljährlich zur Unterstützung fleissiger und ordentlicher Haus­väter der gesummten k. k. Militär - Gränze, welche die Erde mit Fleiss und Ordnungsliebe behauen, in ihrer Landwirthscliaft und Agricultur aber ohne eigenes Verschulden durch böse Men­schen, oder störend und nachtheilig einwirkende Naturereig­nisse Schaden erlitten haben, verwendet werden. Das Recht dieser Verwendung über die von den Gränz - General- Commanden zu erstattenden Vorschläge , und die Aufrechthaltung dieser Stiftung steht dem k. k. Hofkriegsrathe zu. Stiftung des Pfarrers Thomas Gergurevich• Die Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 2770 fl. haben eine dreifache Bestimmung, und zwar: zur Unterstützung für einen dem geistlichen Stande sich widmenden Jüngling aus der Verwandtschaft des Stifters, für arme Witwen und Waisen , und endlich für mittellose Kranke in dem Neu - Kapellaner Pfarr- bezirke mit Arzeneien. Die Vertlieilung geschieht von dem jeweiligen Pfarrer zu Neu- Kapella in Slavonien. Stiftung des pensionirten Ober-Kriegscommissärs Georg Kitter von Glumatz» Das Stiftungs-Capital besteht in 5 proeentigen k. k. Staats­schuldverschreibungen, zusammen pr. 4000 fl. Conv. Münze, wo­von die jährlich entfallenden Interessen, und zwar: 150 fl. Conv. Münze für das Gränzhaus Glumatz Nr. 136, und 50 fl. Conv. Münze für das Gränzhaus Luka Terkulja , beide zu Alt - Pazua im Peterwardeiner Regiments - Bezirke ; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Gränzhäuser aber die ganzen In­teressen für die griechisch nichtunirte Gemeinde zu Alt-Pazua zur Förderung der dortigen griechisch nichtunirten National­schule bestimmt sind. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peterwardeiner Regi- mente und slavonischen General - Commando, unter der Obsorge des k. k. Holkriegsrathes , übertragen. Stiftung des Oberamtes Gösling (wie Seite 529). Stiftung der Gräfin Isabella Golz. Die Widmung der Zinsen von dem Stiftungs - Capitale pr. 24,000 fl. ist für vier arme pensionsunfähige Militär - Officiers- Witwen. Das Vorschlagsrecht besitzt das General-Commando in Böhmen.

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